['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Wie häufig muss ich laut Mietrecht meine Wohnung sanieren? Gibt es überhaupt Vorgaben? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Dominic Albrecht

Wie häufig muss ich laut Mietrecht meine Wohnung sanieren? Gibt es überhaupt Vorgaben?

Frage Nummer 8020

Antworten (4)
Erica Ludwig
Es gibt Richtlinien, nach denen Schönheitsreparaturen alle zwei Jahre gemacht werden sollten. Dazu kann aber niemand gezwungen werden. Hauptsache bei Auszug stimmt alles. Wer also länger als zwei Jahre gewohnt hat, muss die Wohnung renoviert hinterlassen. Alles andere ist nur Vorschlag.
Sven Schulte
Sanieren mußt du als Mieter grundsätzlich gar nicht, wenn dann bist du dazu verpflichtet gewisse Renovierungsarbeiten duurchzuführen. Es wird normalerweise vertraglich geregelt, welche Arbeiten du in welchen Abständen erledigen mußt. Darunter fällt z.B. tapezieren, streichen usw.
Helena Vogel
Als Mieter musst Du Deine Wohnung generell nicht sanieren, die Instandhaltung hat durch den Vermieter zu erfolgen. Als Mieter bist Du lediglich verpflichtet, die Räume Deiner Wohnung alle paar Jahre - je nach Mietvertrag - zu renovieren, und das auch nur, wenn es erforderlich ist.
Tangobaerin
Vorgeschriebene Zeitintervalle sind in der Regel ungültig, man muss vom aktuellen Zustand ausgehen. Es liegt ja wohl auf der Hand, dass ein Zimmer, in dem geraucht wird, öfter mal renoviert werden muss als bei einem Nichtraucher.
Auch Kinder sind möglicherweise ein Faktor, wenn sie gerne mal die Wände bemalen - oder Haustiere, die an Türen und Tapeten knabbern.
Heute ist es meist so, dass die Wohnung nicht mehr vollständig renoviert übergeben wird und der neue Bewohner sie nach seinen Wünschen herrichtet. Extreme Dübellöcher, Einbauten und ähnliches müssen aber in der Regel entfernt bzw. verspachtelt werden.