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Gast

Wie hoch dürfen Werbungskosten in einer nebenberuflichem Selbstständigkeit sein?

Als nebenberuflicher selbstständiger Musiker, darf ich 410 Euro jährlich verdienen, ohne Einkommensteuer zu zahlen. Ist es z.B. legal 20.000 Euro Umsatz zu machen und dann 19.590 Euro Werbungskosten in der Anlage angeben? Gibt es da eine Grenze für die Werbungskosten? 2. Frage: Kann man einen Gegenstand, für z.B. 40.000 Euro, der unter die Werbungskosten fallen würde in der Steuererklärung über mehrere Jahre aufsplitten? (Z.B. 4 Jahre hintereinander jeweils 10.000 Euro Werbungskosten)
Frage Nummer 3000267654

Antworten (2)
Cheru
Das Finazamt fordert von Dir als Freiberufler eine Einnahmenüberschussrechnung, die sog. Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenüberstellt (den BWLer graust es bei den Begriffen). Du kannst natürlich 19.590 Euro Ausgaben angeben. Du musst sie aber detailliert belegmäßig nachweisen können.
Cheru
Oh, da war noch die "2. Frage":
Man kann den 40.000-Euro-Vermögensgegenstand nicht nur aufteilen, man muss es sogar. Suche mal nach "AfA-Tabelle", z.B. beim Bundesfinanzministerium. Darin sind die betriebsüblichen Nutzungsdauern von Vermögensgegenständen festgelegt. Bei Musikinstrumenten sind es ungefähr 10 Jahre. Bei höherwertigen mehr, Bei einer 40.000-Euro-Violine können es auch gerne mal 100 Jahre sein.