Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze für frühpensionierte Beamte?
Muss mit einer Kürzung oder Streichung gerechnet werden, wenn diese 450 € übersteigen, wie bei einem Frührentner? Die Pension beträgt etwa 2.000 €, der Nebenverdienst beträgt mal 50.000 € mal 100.000 €.
Antworten (6)
100.000 Euronen Nebenverdienst im Monat?
Da macht er/sie/es sich Gedanken ob die Pension gekürzt wird?
Der Fragengenerator muß dringend mal gewartet werden!
Da macht er/sie/es sich Gedanken ob die Pension gekürzt wird?
Der Fragengenerator muß dringend mal gewartet werden!
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Ehrlich jetzt? Ich gehe mal von monatlichen Beträgen aus. 2.000,- € Pension + (4.166,- € bis 8.333,- €) und dann sich fragen, wieviel davon noch abgezogen werden könnte? Solche Sorgen müsste man haben.
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Hallo,
Für Pensinäre kann ich es nicht sagen,
Für Rentner mit Erwerbsminderung
BERECHNET die Deutsche RV eine Hinzuverdienstgrenze von Jährlich 6300 Euro bei Max. 3 Stunden täglicher Arbeitszeit pro = Woche ( 15Std.)
Für Pensinäre kann ich es nicht sagen,
Für Rentner mit Erwerbsminderung
BERECHNET die Deutsche RV eine Hinzuverdienstgrenze von Jährlich 6300 Euro bei Max. 3 Stunden täglicher Arbeitszeit pro = Woche ( 15Std.)
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Grundsätzlich muss jeder Pensionär jeden Nebenverdienst melden. Die allgemeine Hinzuverdienstgrenze ist 100Prozent.
Das bedeutet Bruttopension und Bruttonebenverdienst darf nicht höher sein als das Brutto als Aktiver, der Überschuss wird als Ruhensbetrag bei der Pension abgezogen.
Ab dem Erreichen des allgemeinen Rentenalters darf dann unbegrenzt dazu verdient werden.
Für einzelne Berufsgruppen z.B. Polizei und Soldaten gibt es Sonderregelungen.
Das bedeutet Bruttopension und Bruttonebenverdienst darf nicht höher sein als das Brutto als Aktiver, der Überschuss wird als Ruhensbetrag bei der Pension abgezogen.
Ab dem Erreichen des allgemeinen Rentenalters darf dann unbegrenzt dazu verdient werden.
Für einzelne Berufsgruppen z.B. Polizei und Soldaten gibt es Sonderregelungen.
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