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DerFuchsIsOnAir

Wie ist das mit dem Urheberrecht für Notensätze? Kann ich die Noten einfach für unseren Chor kopieren?

Frage Nummer 20695

Antworten (4)
docwoelle
Jedes geistige Werk ist in Deutschland Eigentum des Urhebers bis 70 Jahre nach seinem Tod. Das Recht ist nicht vererbbar.
Das ist unabhängig von einer etwaigen GEMA-Mitgliedschaft etc.
Theoretisch müsstest Du also den Rechteinhaber ausmachen und fragen. Bei klassischen Werken aus o.g. Gründen ist das kein Thema, wenn Du das Original selbst aufgeschrieben hast. Die Kopie einer Notenschrift eines Verlages kann dieser aber schon wieder krummnehmen.

Aber mal ehrlich: wenn Du für einen Seniorenchor 30 Fotokopien von einem klassischen Stück anfertigst, wird Dich keiner einsperren...
IchBinSauer46
Wenn man die Noten für den privaten Gebrauch benutzt, dann darf man sie kopieren. Es wird erst illegal, wenn man damit Geld verdienen möchte, sprich, mit der Musik einen bezahlten Auftritt durchzuführen, dann muss vorab geklärt werden, wer die Urheberrechte an der Musik hat.
schulzeMann31
Das Kopieren von Noten ist nach dem Urheberrecht verboten. Eine Ausnahme bildet ein Notensatz, der in einem Notenheft steht, welches seit über zwei Jahren nicht mehr gedruckt wird. Außerdem kann man Noten einscannen oder an die Tafel schreiben und so ins Notenheft übertragen lassen.
Fynn Günther
Nein, darft du nicht, es sei denn Dein Chor hat einen Vertrag mit der VG Musikedition. Du darfst die Noten, falls der Komponist seit mehr als 75 Jahren tot ist, aber jederzeit mit der Hand abschreiben und den Abschrieb kopieren. Geschützt ist nämlich nur noch der Satz.