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Lu Böhm

Wie ist das wenn man die Arbeitslosenmeldung zu spät macht? Also in meinem Fall ca 2 Wochen!

Frage Nummer 42314

Antworten (7)
Applet
Was heisst zu spät? Warst du erst 2 Wochen arbeitslos und bist dann zum Amt gegangen? In dem Fall hast du leider schlechte Karten denn Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gewährt, ab dem man sich beim Jobcenter meldet. Im schlimmsten Falle droht dir sogar eine Sperrfrist. (Es sei denn du hattest einen guten Grund dich nicht sofort zu melden)
PorterC
Darf ich Sie korrigieren @ Applet ?
Ist er Alg1 Bezugsberechtigter ist die ' Arge' für Ihn / sie zuständig. Erst nach Ablauf der Bezugsberechtigung der Arge ist das Jobcenter zuständig. Ich weiss... klingt nach Erbsenzählerei..ist aber ein großer Unterschied.
bifu70
Hopp, hin! Du sitzt ja offenbar gerade am Rechner und hast freie Zeit. Die Meldung kannst du online vornehmen, auch wenn du das persönliche Vorsprechen dann zu einem dir zugewiesenen Termin nachholen musst. Schieb's also nicht auf die lange Bank, sondern schaffe dir den Mühlstein jetzt sofort vom Hals.
bobbaisfat007
Wer sich erst arbeitslos meldet, wenn er schon arbeitslos ist, kommt zu spät. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet sich spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beschäftigung als arbeitssuchend registrieren zu lassen. Zu späte Arbeitslosenmeldungen ziehen finanzielle Einbußen nach sich, da Arbeitslosengeld immer erst ab Arbeitslosenmeldung bei der Agentur für Arbeit gewährt werden kann.
hphersel
@PorterC "Arge" gibt's nicht mehr. die heißen jetzt JobCenter. Für's ALG I ist die Agentur für Arbeit zuständig
Frank Werner
Es kommt darauf an, ob Sie ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis ausgeübt haben. Bei befristeten Arbeistverhältnissen müssen Sie sich spätestens drei Monate nach Beendigung bei der Agentur für Arbeit melden. Unbefristete Arbeitsverhältnisse haben jedoch andere Regeln, in dem Fall sollten Sie sich sofort nach dem Ende der Beschäftigung melden.
MikoBlankito
Wenn man sich nicht daran gehalten hat, dass man sich sofort nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet hat, so droht einem eine 1-wöchige Sperrfrist. In Ihrem Fall, da Sie sich sogar erst 2 Wochen zu spät gemeldet haben, werden Sie sowieso nur Leistungen ab dem Tag der Arbeitslosmeldung erhalten und keinesfalls rückwirkend.