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göllermMöller1

Wie kann ich einen Zeitmietvertrag auch schon vor Vertragsende kündigen?

Frage Nummer 28598

Antworten (3)
antwortomat
Mit dem Vertragspartner eine Einigung aushandeln, möglichst in einem persönlichen Gespräch.
Evtl. gibt es auch eine "Ausstiegsklausel" im Kleingedruckten.
Diana Ludwig
Eigentlich geht das nicht, denn der Vertrag wurde ja auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. In beideitigen Einvernehmen kann der Vertrag vorher aufgelöst werden. Andere Gründe wären z. B. wenn die Gesundheit des Mieters durch die Beschaffenheit der Wohnung Schaden nehmen könnte (Schimmel etc.) oder durch Modernisierung die Miete erhöht wird.
Fred Stein
So gut wie gar nicht. Es wäre nur eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich, wenn eine der beiden Vertragsparteien eine schwere Vertragsverletzung begangen hat. Hat der Vermieter im Mietvertrag aber keinen Grund für die Befristung angegeben, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet und kann mit den normalen Kündigungsfristen gekündigt werden.