Eli_23
Wie kann ich im Nachhinein Baumängel an meinem Eigenheim noch geltend machen? Hat da jemand Tipps?
Antworten (4)
Allgemein nach Ablauf von 5 Jahren (BGB - Bauvertrag) oder 4 Jahren (VOB/B - Bauvertrag) nach Abnahme der Bauleistung ist die Sache verjährt.
Die Arglisthaftung des Bauunternehmers beträgt die Verjährung mindestens fünf Jahre (§634a Abs.3 S.2 BGB) und längstens 10 Jahre ab Entstehung des Schadensersatzanspruchs.
Googel mal nach dem AZ 11 U 29/94 (IBR 1994, 419) vom OLG Köln vom 01.07.1994. Da geht es um 30 Jahre.
Geltend machen kannst du sowas eigentlich nur durch einen Gang zum Fachanwalt.
Die Arglisthaftung des Bauunternehmers beträgt die Verjährung mindestens fünf Jahre (§634a Abs.3 S.2 BGB) und längstens 10 Jahre ab Entstehung des Schadensersatzanspruchs.
Googel mal nach dem AZ 11 U 29/94 (IBR 1994, 419) vom OLG Köln vom 01.07.1994. Da geht es um 30 Jahre.
Geltend machen kannst du sowas eigentlich nur durch einen Gang zum Fachanwalt.
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Es kommt darauf an, wie lange das Haus schon steht. Viele Mänbgel treten ja erst nach einiger Zeit in Erscheinung, daher ist es durchaus möglich, das nachträglich zu melden. Aber du brauchst einen Gutachter, der nachweisen kann, dass der Schaden durch mangelhaften Bau verursacht wurde.
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Wichtig ist, das die Mängel am Haus oder der Wohnung dokumentiert und abgenommen werden. Dies sollte unverzüglich geschehen, auch diese Art von Mangelleistung verjährt nämlich. Wenn die von einem Sachverständigen abgenommen wurden, können diese rechtlich geltend gemacht werden.
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Leider treten die meisten Mängel beim Hausbau immer erst später auf. Das stellt aber trotzdem kein Problem hinsichtlich der Schadensersatzansprüche dar. Wende dich schriftlich an das Bauunternehmen und bitte um Stellungnahme. Wenn sie sich nicht rühren (leider oft der Fall), dann ziehe unverzüglich einen Anwalt hinzu.
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