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Juli 1955

Wie kann man berechnen wieviel man zusätzlich bei einem Wochenendjob bzw. Zweitjob dazu verdienen darf?

Frage Nummer 34789

Antworten (5)
bh_roth
Du meinst, dazuverdienen zu deinem normalen Gehalt / Lohn? Ich meine, da gibt es keine Grenzen, also gibt es auch nichts zu berechnen. Einzige Bedingung, die ich kenne, ist, dass der Nebenjob bei deinem Arbeitgeber angemeldet und und von ihm genehmigt sein muss, Und du musst diese Nebeneinkünfte versteuern.
bh_roth
oder meinst du einen Zusatzverdienst zu Hartz IV oder ALG II?
schitter-koenig
Nach den steuerlichen Vorschriften darf jeder im Jahresdurchschnitt 400 € monatlich
im Rahmen eines Minijobs dazuverdienen, wenn der Arbeitgeber diesen Minijob bei der Bundesknappschaft anmeldet und pauschale Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlt.
In einzelnen Monaten darf die 400€-Grenze überschritten werden, wenn dadurch nicht
der Jahresbetrag von maximal 4.800 € überschritten wird.
Der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Lohn wird dabei brutto = netto ausgezahlt, also ohne irgendwelche Lohnabzüge und ist nicht steuerpflichtig.
Man kann auch mehrere Minijobs gleichzeitig haben, wenn dadurch nicht der monatliche Durchschnittslohn von 400 € maximal überschritten wird, denn sonst wird der gesamte Verdienst steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Bei Zweifelsfragen sollte man seine Krankenkasse, den Rentenversicherer oder einen Steuerberater befragen.
MatVo77
Grundsätzlich kann man unbegrenzt dazu verdienen. Steigt allerdings der Verdienst über 400 Euro im Monat, werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Dafür benötigt man dann eine zweite Lohnsteuerkarte. Bei einem 400 Euro Job hingegen übernimmt der Arbeitgeber eine pauschale Zahlung von Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitnehmer erhält folglich sein Entgelt Brutto für Netto. Wer Arbeitslosengeld und Hartz IV bezieht, muss Nebeneinkünfte natürlich dem Amt melden.
fabeck23
Die Berechnung kommt ganz auf die persönlichen Verhältnisse des Nebenjobbers an. Ist man in einer Festanstellung, so darf man monatlich Euro 400,00 dazuverdienen. Ist man allerdings als arbeitslos gemeldet bzw. Sozialleistungsempfänger, so variieren die Grenzen recht stark bei dem, was man abzugslos behalten darf. Selbstverständlich kann man einen 400-Euro-Job annehmen, nur wird dann die Regelleistung eingekürzt.