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Maters2764

Wie kann man eine Unterhaltsklage gegen Großeltern anstrengen, was muss man eigentlich dafür machen?

Frage Nummer 10898

Antworten (4)
StechusKaktus
Wenn ich mal alt bin, wünsche ich mir einen Enkel wie dich! :-( Überlege also zunächst, wie du auf eigene Füße kommen kannst und lies erst dann weiter.

Die so genannte Ersatzhaftung der Großeltern kommt zunächst nach § 1607 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn ein Elternteil oder beide Eltern nicht leistungsfähig sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Differenz zwischen dem bereinigten Nettoeinkommen und dem jeweiligen Selbstbehalt (770 EUR bei Nichterwerbstätigen und 900 EUR bei Erwerbstätigen) nicht ausreicht, um den Mindestunterhalt der Kinder abzudecken (bei Kindern bis zum 5.Lebensjahr 196 €, bis zum 11.Lebensjahr 245 €, bis zum 17.Lebensjahr 288 €).
Eine Haftung kommt allerdings nur in Betracht, wenn das bereinigte Nettoeinkommen des in Anspruch genommenen Großelternteils 1.400 € übersteigt (BGH v. 20.12.2006 FamRZ 2007, 375).
BiHardy10
Du vergaßt leider den Grund zu nennen und deshalb muss ich dir so antworten. Vom Gesetz her sind erst einmal die Eltern an der Reihe ihre Kinder zu ernähren und zu kleiden. Ihnen wird das Kindergeld überwiesen und sie sind für alle Belange des Kindes zuständig. Wenn du Geld brauchst, dann würde ich mit den Großeltern reden oder es mit arbeiten probieren.
HennySir203
Normalerweise muss eine solche Klage vor dem Amtsgericht erhoben werden, in der Klageschrift müssen alle Punkte stehen, aus denen sich ein etwaiger Anspruch auf Unterhaltszahlungen ergibt. Bei solchen Sachen kann ich immer nur dazu raten, unbedingt einen Anwalt hinzuzuziehen, der kennt sich mit solchen Sachen genaustens aus!
Maya Heinrich
Vorher sollstes du klären, ob überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht. WEnn die ltern des Enkelkindes alt genug sind, brucht nämlich von den großeltern keiner zu zahlen.Wäre ja noch schöner.Aber wenn es doch so sein sollte, kann das Jugendamt sicher weiterhelfen.