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jogibaer

Wie läuft das ab, wenn ich eine Bezahlung per Nachname vornehme und dann die Artikel doch zurücksenden will?

Frage Nummer 23171

Antworten (3)
äkräm
Wenn du per Nachnahme bezahlen willst, musst du, wenn der Postbote deine Waren liefert, genügen Bargeld haben um die Rechnung bei ihm zu begleichen. Solltest du dann etwas zurückschicken wollen, wirst du, nachdem der Händler die Rücksendung erhalten hat, den Rechnungsbetrag von ihm zurückerstattet bekommen.
Irmgard Busch
es gelten genau die gleichen gesetze und bestimmungen wie bei einem "normalen" kauf. du kannst die ware innerhalb von zwei wochen an den absender zurückschicken oder bei großen stücken schriftlich eine abholung verlangen. damit bist du vom kaufvertrag zurückgetreten und der verkäufer muss dir das geld erstatten, in der regel ohne nachnahmegebühren.
Schumie
Das ist kein Problem. Setz dich mit der Firma in Verbindung, bei der du die Sachen gekauft hast und gib Bescheid, dass du sie zurücksenden willst. Je nachdem wie die Firma das macht, bekommst du dann das Geld entweder überwiesen oder du erhältst einen Verrechnungsscheck, den du dann bei der Bank einzahlen kannst.