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Carola Winter

Wie läuft das mit dem Rentenausgleich bei Scheidung?

Frage Nummer 32612

Antworten (5)
Sebieler5
Wenn eine Scheidung eintrifft,muss der so genannte Rentenausgleich stattfinden,um einen eventuell wegen z.B. Kindererziehung benachteiligten Ehepartner,die gleichen Rentenbezüge zukommen lassen zu können.Daher werden die Rentenansprüche beider Ehepartner zusammengerechnet,die während der Ehe entstanden sind und dann die Gesamtsumme gerecht unter den beiden Scheidungswilligen verteilt.Dieser Vorgang wird vom jeweilig zuständigen Amtsgericht automatisch eingeleitet.
WoWernerWo3
Im Zuge der Scheidung wird dieser Vorgang vom jeweiligen,bei den zu scheidenden Ehepartnern,zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Voraussetzungen für einen Ausgleich sind ausreichend lange Ehen(in der Regel 3 Jahre) und unterschiedlich hohe Rentenansprüche der Ehepartner,die im Laufe der Ehe entstanden sind.Bedeutet,wenn beide Ehepartner in etwa während der Ehe die gleichen Ansprüche gesammelt haben,findet auch kein Rentenausgleich statt.
Helmann412
Sie müssen nicht sehr viel beachten.Der Ausgleich wird vom zuständigen Amtsgericht in Ihrer Gemeinde automatisch bei jeder Scheidung durchgeführt.Daher brauchen Sie sich nicht um viel kümmern.Der Rentenausgleich findet für die in der Ehe gesammelten Rentenansprüche statt und werden gerecht verteilt,je nach gegebenen Faktoren wie Kindererziehung usw..Kein Ausgleich findet statt,wenn die Ehe sehr kurz war(bis 3 Jahre) und wenn die von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenansprüche in etwa die selbe höhe haben.
antwortomat
Sie müssen nicht sehr viel beachten. Der Ausgleich wird vom zuständigen Amtsgericht in Ihrer Gemeinde automatisch bei jeder Scheidung durchgeführt. Daher brauchen Sie sich nicht um viel kümmern. Der Rentenausgleich findet für die in der Ehe gesammelten Rentenansprüche statt und werden gerecht verteilt, je nach gegebenen Faktoren wie Kindererziehung usw. Kein Ausgleich findet statt, wenn die Ehe sehr kurz war (bis 3 Jahre) und wenn die von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenansprüche in etwa die selbe Höhe haben.
Biddeschööön
Kastor
Sie müssen nicht sehr viel beachten. Im Zuge der Scheidung wird dieser Vorgang vom jeweiligen,bei den zu scheidenden Ehepartnern,zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Dabei werden die Rentenansprüche beider Ehepartner zusammengerechnet,die während der Ehe entstanden sind und dann die Gesamtsumme gerecht unter den beiden Scheidungswilligen verteilt.
Haben beide gleichviel verdient, passiert gar nichts, hat einer alleine für den Unterhalt gesorgt, muss er die Hälfte seiner Rentenansprüche abtreten.
Kein Ausgleich findet statt,wenn die Ehe sehr kurz war(bis 3 Jahre) und wenn die von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenansprüche in etwa die selbe höhe haben.
Ich hab die grundverschiedenen Antworten mal zusammengefasst.