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Gast

wie lange dauert die verjährungsfrist bei alkohol am steuer

seit 2002 ist der schein weg alkohol 1,6 promille wie lange dauert die verjärungsfrist
Frage Nummer 94683

Antworten (12)
bh_roth
Da gibt es keine Verjährungsfrist. Du bist den Schein doch schon los. Mach deine MPU, bestehe sie beim 2. Mal, und mach einen neuen Führerschein.
Opal
Meines Wissens nach 15 Jahren. 5 Jahre Vorlaufzeit + 10 Jahre, aber alles ohne Gewähr. Ob du selbst danach ohne MPU zu ner neuen Karte kommst,weiß ich nicht. Auskunft darüber erteilt dir die für dich zuständige Führerscheinstelle.
bh_roth
Ganz sicher nicht, lieber Amos. Da läuft gar nichts von alleine.
bh_roth
Lieber Amos, 1987 war ja noch vor dem Krieg! Heute läuft bei alkoholbedingem Entzug der Fahrerlaubnis nichts mehr ohne MPU. Heute will man damit (angeblich) feststellen können, wie hoch die Rückfallwahrscheinlichkeit ist, und in wie weit die Tauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr eingeschränkt ist.
netter_fahrer
Nicht Fahrerlaubnis und Führerschein verwechseln.
Nach dem Führerscheinentzug (Fahrverbot) bekommt man diesen nach einer Sperrfrist automatisch zurück, bei Entzug der Fahrerlaubnis muss man diese komplett neu beantragen und auch die MPU ist Pflicht.
Bei mehr als 1,1 Promille (Straftatbestand) ist das der Fall.
Opal
Mir ist damals 1994 die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen worden und mein Führerschein mit der Schere "entwertet" worden . Nach bestandener MPU 1995 und so nem Kursus hab ich nach 15 Monaten meine Fahrerlaubnis wiederbekommen + neuem Führerschein. Brauchte aber keine neue Prüfung o.ä. machen.
netter_fahrer
Eben, Opal: Dir wurde der Führerschein befristet entzogen, nicht aber die Fahrerlaubnis. Deshalb bekamst du ihn zurück, nach der MPU. Ist aber die Fahrerlaubnis weg, also die staatliche Genehmigung, ein Fahrzeug zu fahren, muss diese komplett neu gemacht werden, da geht nix automatisch. Es gibt eine Sperrfrist, nach der man dann die FE neu beantragen kann. Beim Fragesteller ist das so, er muss neu beantragen und die MPU bestehen, Fahrprüfung etc., wenn er wieder fahren will.
georgemg
bei einer straftat-die ja bei der promillezahl gegeben ist-setzt nach 5 jahren die 10 jährige frist ein nach deren ablauf ihre daten nicht mehr genutzt werden dürfen.mit anderen worten nah 15 jahren bekommen sie ohne MPU den führerschein nach antrag auf neuerteilung zurück.senden sie eine kopie der vorder und rückseite ihres ausweises mit dem entsprechendem antrag auf auskunft-den sie auf der hp des kraftfahrzeugbundesamtes online erhalten können-zurück an das amt,bekommen sie einen auszug auf der ihre punkte bzw das datum der ablauf dieser frist vermerkt ist.waren sie aber zwischen zeitlich bei einer mpu und fallen sie durch,beginnen diese 15 jahre von vorne-
georgemg
alle anderen antworten sind falsch,nach antrag auf neuerteilung bekommen sie den fs ohne mpu zurück.
georgemg
§ 29 Satz 2 Nr. 3 StVG. und § 29 Abs. 5 StVG
mfg
Pierros
Handelt es sich hierbei nicht um 10 Jahre?
Ich würde nicht so lange warten können, da ich Berufskraftfahrer bin, weswegen ich mich auch strikt an die Richtlinien halte. Allerdings hatte ein Kollege gerade einen derartigen Fall und da er, wie ich, seinen Führerschein zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat er ein erhöhtes Bußgeld zahlen müssen. Man muss es halt nur ordentlich begründen können. https://www.nie-wieder-mpu.de/bussgeld-statt-fahrverbot/
Dre90
Ich hatte vor einiger Weile das selbe Problem, aus diesem Grund habe ich mich damals sehr viel im Internet belesen und war entsetzt über die Erfahrungsberichte, die ich lesen musste.
Als ich mich weiter informiert habe, und darauf gestoßen bin : https://www.nie-wieder-mpu.de/erfahrungsberichte/
Habe ich mich mit diesen Leuten in verbindung gesetzt und es wenige Wochen später genau so gemacht.
Es ging alles gut ich hatte bei allem Unterstützung und wurde mit meinem EU Führerschein auch angehalten und kontrolliert aber alles super.
Ich kann das wirklich nur empfehlen, wenn man die Möglichkeit dazu hat.