['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Wie lange dauert eine Sicherheitsüberprüfung? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Sockenpuppe

Wie lange dauert eine Sicherheitsüberprüfung?

Frage Nummer 99809

Antworten (15)
Sockenpuppe
Eine Ü2 nach dem SÜG
Sockenpuppe
War mir klar!
Aber ich sag dir dann wie's war.
Gast
Ich habe bereits mehrere Sicherheitsüberprüfungen hinter mir. Keine Ahnung, welche Stufe...
Ich denke, dass die erste zugleich auch die schärfste war.
Weltwirtschaftsgipfel in München. Direkter Kontakt zu diversen Politikern wie Kohl, Gorbatschow und anderen möglich.
Drei Tage vor Arbeitsbeginn musste ich eine Kopie meines Ausweises abgeben, ein Photo, und eine Einverständniserklärung für die Überprüfung.
Zwei Tage später hatte ich meinen Arbeitsausweis./ Laminate.
Bei späteren Überprüfungen ging es noch kurzfristiger, manchmal binnen Stunden.
Sockenpuppe
So schnell? Na da bin ich mal gespannt...
Opal
celsete, war das deine Überprüfung als Klofrau, das du auch ordentlich das Klingeld abgibst?
Opal
ähh Klingelgeld, sorry
Sockenpuppe
@Celse: Du laberst! Personalausweise darf man nicht kopieren!
Und alleine das Ausfüllen des Fragebogens kann ein paar Tage dauern!
Gast
Opal, nee, nicht ganz, auch wenn ich manchmal den Shit, der über meine Mikros lief, am liebsten sofort weggedrückt hätte. Als Veranstaltungstechniker für Ton- und Lichttechnik kommt man aber manchmal in solche Situationen dass man sich seine Kundschaft auf der grossen Bühne nicht aussuchen kann.
Bevor wieder dumme Kommentare kommen: als Elektriker sowie Hobbymusiker mit gutem Gehör fiel es mir leicht, damals auch in der Veranstaltungsbranche gut bezahlte Jobs zu bekommen.
Opal
celsete,du bist ja noch relativ neu sonst wüsstest du das ich gerade solche Beiträge wie mit der Klofrau nur Spaßeshalber meine, mach dir keine Sorgen, alles ist gut;-))))
Gast
Sockenpuppe, was hast Du denn angestellt, dass Du Tagelang Fragebögen beantworten musstest? Vielleicht ne kleine Mitgliedschaft in der NSU oder so, die Du erklären musstest? ;-)
Sockenpuppe
FALSCH! Personalausweise dürfen (bis auf wenige Ausnahmen) nicht kopiert werden - § 14 PAuswG!
Gast
Sockenpuppe scheint keine Ahnung zu haben.
Der Perso ist Eigentum des Staates. Man darf ihn nicht weitergeben.
Sehr wohl gibt es sehr viele Gelegenheiten, wo man sich mit Perso legitimieren muss, nicht nur bei Banken und Behörden, auch in Hotels und anderem.
Da man den Perso nicht weitergeben darf, dient in solchen Fällen eine Kopie als Ersatz, wobei eine Kopie eigentlich amtlich nicht gültig ist.
Aber in den allermeisten Fällen reicht diese Kopie.
Gast
Stimmt. Das mit dem Beglaubigen lassen einer Passkopie durch den Bankberater hatte ich auch schon mal.
Für unser Wahlamt hier in Spanien (Europawahl) hat aber auch schon mal eine unbeglaubigte Kopie gereicht, Original zu Hause vergessen...
Dorfdepp
In diesem Artikel steht eindeutig, dass der PA nicht kopiert werden sollte, aber ein gesetzliches Verbot besteht nicht.
Und im erwähnten § 14 PauswG ist kein solches Verbot enthalten, hier nachzulesen.
Darüber hinaus wird für einige Länder (wie z.B. Spanien) sogar empfohlen, den ausweis im Hotelsafe zu deponieren und nur eine Kopie mit sich zu führen. Das wird dort anerkannt.
Sockenpuppe
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“
Von hier:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0550-08.pdf