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Brittker_29

Wie lange sind Pfandbons im Supermarkt im nachhinein noch einlösbar?

Frage Nummer 45656

Antworten (8)
Paul0815
Das glaube ich nicht. Du hast einen Anspruch auf Rückzahlung des Pfandbetrages. Der kann nicht einfach verfallen, wenn Du vergisst, den Bon an der Kasse einzulösen, das erst zuhause bemerkst und am nächsten Tag nochmal in den Supermarkt gehst. Das ist juristisch sicher eine interessante Frage, da wahrscheinlich niemand für ein paar Euro klagen wird. Ich gehe aber ganz schwer davon aus, dass der Supermarkt auch nach Monaten noch das Geld zurückzahlen muss.
bh_roth
Es handelt sich um eine Geldforderung aus einem Vertrag (obligatorische Umwandlung von Pfandgut zum Pfandgutwert). Diese Art der Forderung liegt im Bereich des §195 BGB - also bei einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
Weiterhin muss man bedenken, daß die sofortige Pflicht zur Einlösung eine unerträgliche Benachteiligung des Verbrauchers ist, der ggf. nicht in der Lage ist noch am selben Tag den Bon einzulösen und sei es nur aus Zeitmangel. Dies kann auch Verfassungsrechtlich ausgeleuchtet werden: der Pfand ist eine öffentlichrechtliche Maßnahme. Diese Maßnahme darf den Bürger nicht unangemessen benachteiligen, da dies verfassungswidrig ist
Skorti
Der Supermarkt wird sich evtl. querstellen, aber ich gehe mal von der gesetzlichen Verjährungsfrist aus. Also 3 Jahre ab Jahresende. Es handelt sich schließlich um eine Schuld gegenüber einer Privatperson. Wenn man danach googelt ist dies auch die Aussage, die man auf Rechtsanwaltsseiten etc. findet. Ob das schon jemand durchprozessiert hat?????
blackchrist265
Es gibt für Pfandbons keine zeitliche Begrenzung. Ein Pfandbon lässt sich somit immer dann einlösen, wenn dieser Markt noch vorhanden ist. Auch bei unterschiedlichen Filialen einer Kette lassen sich solche Bons problemlos einlösen. Probleme gibt es nur dann, wenn man mit einem Bon von Supermarkt A, zu einem komplett anderen Markt geht.
Noby_dick
In der Regel sollte man sie innerhalb von 14 Tagen einlösen. Allerdings gibt es auch Supermärkte wie Rewe oder Real, die diese auch noch später annehmen. Das ist immer unterschiedlich und wird von Supermarkt unterschiedlich gehandbabt. Man kann sich auch einfach vorher, im jeweiligen Supermarkt informieren. Ich jedenfalls hatte bisher noch keine Probleme damit , sie auch nach 14 Tagen einzulösen.
bh_roth
Noby_Dick, es gibt keine 14-Tage-Regel. Die einzige Regel ist das Gesetzbuch. Ein Bon gilt 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem er ausgestellt wurde.
köllekölni
Gesetzlich ist die Verjährung von Lehrgutbons nicht direkt geregelt. Es greift hier allerdings § 195 des bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort ist die regelmäßige Verjährung von Ansprüchen genau geregelt. Die regelmäßige Verjährung ist dort mit drei Jahren festgelegt. Sie haben somit die Chance Ihrem Pfandbon noch lange nach dem Abgeben der Flaschen einzulösen.
Lionheart
Erst einmal ist hier wie von vielen Usern richtig gesagt § 195 BGB zuständig, in diesem steht das ab Ende eines Kalenderjahres der " Verfall " beginnt. Das heißt also, wenn jemand 2014 diesen Bon aus dem Automaten gezogen hat, hat er bis zum Jahresende 2017 Zeit diesen oder diese einzulösen. Und ich würde an eurer Stelle auch darauf bestehen, weil das euer Geld ist, oder habt ihr alle zuviel davon? Dann ist es das beste wenn ihr das spendet. Was einige andere da sagen ist totaler Humbug, weil es keine Kulanz ist und es gibt kein 14 Tägiges Recht mit dem das begründet ist.

Lionheart