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TischLampe84

Wie sind nochmal die Regeln zur Benutzung der Nebelschlussleuchte? Kann mir jemand bezüglich der Bestimmungen auf die Sprünge helfen? Danke!

Frage Nummer 19701

Antworten (6)
Skorti
Und ans Ausschalten denken, wenn die Nebelstrecke vorbei ist. Es gibt nicht viel, was mehr nervt, als eine überflüssiger Weise blendende Nebelschlussleucht.
SchlawinerWitzel
Jetzt sind die Leute noch nicht mal mehr in der Lage, nach der Strassenverkehrsordnung zu googeln. Wie sind die überhaupt zum Auto gekommen?
VHoffe226V
Die Nebelschlussleuchte muss man einschalten, wenn die Sichtweise weniger als 50 Meter beträgt. Erkennen kann man das an den Leitpfosten. Hat man einen vor (oder neben) dem Wagen und der nächste ist im Nebel nicht mehr zu erkennen, dann wird die Leuchte eingeschaltet.
Skorti
@VHoffe226V - MUSS gar nicht angeschlatet werden. Vorgeschrieben ist eine Nebelschlussleuchte erst ab 1991, aber bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich. Solange also Autos ohne Nebelschlussleuchte fahren, kann der Einsatz kaum vorgeschrieben sein. Nach (StVO) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur benutzt werden, bla bla bka. Also keine Pflicht. Regelungen in anderen Ländern natürlich abweichend.
fiatpolski
Vollpfostenregelung: Immer wenn 3 Tropfen Regen runterkommen Nebelschlussleuchte anschalten und bitte nicht auf Lichthupen von geblendeten Verkehrsteilnehmern reagieren. Auch nie mehr ausschalten: Es gilt, wer 3 Stunden lang die Anderen grundlos mit der Nebelschlussleuchte terrorisiert braucht den Rest des Jahres keinen Blinker mehr zu setzen.
HelmiMichi108
Auf keinen Fall darfst Du diese Leuchte bei normalen Witterungsverhältnissen benutzen, weil sie stark blendet. Nach Paragraf § 17 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung darfst Du sie erst einschalten, wenn Du im Nebel Sicht weniger als 50 Meter weit sehen kannst.