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denn8uschke

Wie verhält es sich eigentlich im Garantierecht, wenn nach Ablauf der Garantiezeit eine fest zugesagte Eigenschaft nicht funktioniert?

Frage Nummer 35929

Antworten (5)
bh_roth
Da gibt es kein Garantierecht mehr. Am besten nimmst du eine gebückte. devote Haltung ein, und hoffst auf Kulanz. Manchmal zeigen sich auch die Hersteller nach der Garantiezeit kulant
MaG666
Ein Garantierecht gibt es sowieso nicht. Garantien werden auf völlig freiwilliger Basis vom Hersteller vergeben. Da gibt es also keine rechtlichen Verpflichtungen. Was es aber zumindest in Deutschland gibt, ist ein Gewährleistungsrecht
benediktderIV
Wenn die Garantie abgelaufen ist, hast du keine Möglichkeit mehr, Kaputtes kostenlos reparieren zu lassen. Da bei dir aber nichts kaputt ist, käme ohnehin nur ein Umtausch infrage. Nach einem Jahr ist da allerdings nichts mehr zu machen. Das hätte dir früher auffallen müssen.
juliuspastius92
Da die zugesagte Eigenschaft ja während der Garantiezeit zugesagt wird und dazu gesagt wird, dass diese mit nach Ablauf der Garantiezeit abläuft, ist das natürlich Pech und Du kannst nicht auf dein Recht bestehen. Aber vielleicht hast Du ja Glück und sie beheben dein Problem aus Kulanz. Ich drück dir die Daumen.
Sternekoch
Naja, die Garantie zieht auch wirklich nur im Garantiezeitraum. Wenn allerdings eine angepriesene Eigenschaft in Deinem Gerät gar nicht erst vorhanden ist. Dann hast Du auch nicht das Gerät bekommen, für das Du gezahlt hast, und wirst somit vom Vertrag zurücktreten können.