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dragon_cathy

Wie verhalte ich mich, wenn ich aus Notwehr handele und angezeigt werde?

Mein Mann wurde zu Unrecht von 3 Männern angegriffen und fühlte sich genötigt, sich zu wehren. Hätte er sich nicht gewehrt, würde er jetzt im Krankenhaus liegen.

Wie kann er sich gegen solch eine Anzeige der Körperverletzung zur Wehr setzen?

Danke schön für die Antwort. Viele Grüße,
dragon_cathy
Frage Nummer 5737

Antworten (1)
Th_W
Gegen eine Strafanzeige kann man sich nicht "zur Wehr setzen". Natürlich kann er selbst ebenfalls die Gegner anzeigen, das ändert jedoch an der gegen ihn erstatteten Anzeige nichts. Die Staatsanwaltschaft wird hier, sofern sie sich davon einen "Erfolg" verspricht, ermitteln und dann, sofern die Ermittlungen etwas ergeben, möglicherweise weitere Schritte unternehmen. Im Ermittlungsverfahren wird Dein Mann dann voraussichtlich von der Polizei zu dem Sachverhalt vernommen, falls das der Fall ist, sollte er sich auf jeden Fall mit einem Anwalt beraten.