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FrankePOTTA2

Wie weit darf eine Polizeikontrolle gehen? Muss ich denen wirklich meinen Tascheninhalt zeigen wenn die mich fragen?

Frage Nummer 46145

Antworten (12)
Der_Denis
Mach es doch einfach wie Hans Söllner.
Alex64
Aber sicher doch.
Lies nach - §§102 - 110 StPO.
bh_roth
Wenn es einen Anfangsverdacht zu einer Straftat gibt, Franke-Hase, dann ist eine einfache Durchsuchung an Ort und Stelle möglich. das regelt der § 102 StPO. Wenn du dich weigerst, was dein gutes Recht ist, dann nehmen sie dich eben mit. So einfach ist das.
WonderingStar
Ja, wegen Verdacht einer Straftat - und zur Gefahrenabwehr. Aber immer mit Begründung und nach festgelegten Regeln. Sich dagegen zu wehren kann dann als " Widerstand gegen die Staatsgewalt" ausgelegt werden
UrsuZEN59
Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt,muss man der Polizei den Tascheninhalt zeigen.
Ebenso muss man, die Taschenkontrolle über sich ergehen lassen,wenn man in einer Firma arbeitet und die einen Verdacht haben,daraufhin die Polizei rufen.
Auf der Straße wenn sie so angehalten worden sind,müßen sie auch die Taschen öffnen aber da muss schon ein sehr guter Grund vorhanden sein.
BunteLampe
Einer Polizeikontrolle muss man den Tascheninhalt immer zeigen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt auf eine Straftat.
Privatpersonen dürfen keine Taschenkontrollen machen,aber wenn sie glauben das jemand gestohlen hat oder eine Straftat ausgeübt hat.
Sind sie berechtigt die Polizei zu rufen die dann eine Taschenkontrolle durchführen wird.
Wenn man nichts zu verbergen hat,kann man die Tasche ruhig öffnen ich persönlich finde nichts dabei.
Juli 1955
Sollten die Polizeibeamten eine Person auffordern sich durchsuchen zu lassen, so kann dieses höflich aber bestimmt abgelehnt werden. Besteht der Polizeibeamte aber auf eine körperliche Durchsuchung, so kann darauf bestanden werden, die rechtlichen Gründe dafür zu erfahren. Angaben zur eigenen Person müssen immer gemacht werden. Aus diesem Grunde ist der Personalsausweis auch immer mitzuführen.
Alex64
Falsch.
Es besteht in D. keine Verpflichtung, den Personalausweis mitzuführen.
bh_roth
@Alex64: Im grenznahen Gebiet gibt es meines Wissens die Verpflichtung, ein Dokument dabei zu haben, durch welches eine Personenidentifikation zweifelsfrei möglich ist. Der Führerschein reicht dafür nicht.
Alex64
Nicht dass ich wüsste.
Wir haben hier die Pflicht (ab 16) einen solchen zu BESITZEN, aber nicht mitzuführen.
Ausnahmen sind meines Wissens der Gebrauch von Kraftfahrzeugen (Führerschein ist mitzuführen, § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV), das Tragen einer Waffe (§ 38 WaffG - Personalausweis oder Reisepass ist mitzuführen) - und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht nach § 2a eine Mitführpflicht des/eines Ausweises für Arbeitnehmer bestimmter Branchen vor (z.B. im Bau- oder im Gaststättengewerbe), um sich gegenüber Zollbeamten ausweisen zu können.
Banalero
Eine simple Kontrolle hat nicht das Recht Taschen oder Fahrzeuge zu durchsuchen. Es muss ein dringender Tatverdacht zu einer Straftat vorliegen. Selbst dann darf ohne richterlichen Beschluss (oder staatsanwaltliche Anordnung) nur zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung durchsucht werden.
Egal ob man das nicht wichtig findet, eine verdachtsunabhängige Durchsuchung ist immer abzulehnen. Wenn die das trotzdem wollen/machen, sollte man im Nachgang Beschwerde einlegen.

Achtung: im Bereich um die Staats-Grenze darf der Zoll durchsuchen
Gast
Bei jeder zweiten oder spätestens dritten Fahrt von Spanien nach Deutschland werde ich in Frankreich auch regelmäßig vom Zoll kontrolliert.
Bis jetzt haben die noch nie was gefunden, nicht mal den kleinsten Verstoss wegen möglichem Schmuggel...
So langsam nervt es mich aber wirklich.
Beim letzten mal haben die wirklich alles getan, um mich zu verärgern. Alle Reissverschlüsse auch an den Sitzpolstern geöffnet, Im Kofferraum quasi alles demontiert, Türen nicht wieder zugemacht...
Ich habe dann noch 10 Minuten gebraucht, um das Fahrzeug wieder aufzuräumen. Obwohl ich betont gelassen und freundlich geblieben bin.
Beim nächsten mal gibt es eine geharnischte Beschwerde über die EU in Richtung Frankreich.