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Susanne01

Wie wird der Geschäftswert bei einem nachträglichen Gütertrennungsvertrag berechnet. Werden da die Einkünfte beider Parteien von 1 Jahr zusammengezählt oder wie läuft das?

Wie wird der Geschäftswert bei einem nachträglichen Gütertrennungsvertrag berechnet. Werden da die Einkünfte beider Parteien von 1 Jahr zusammengezählt oder wie läuft das?
Frage Nummer 26389

Antworten (1)
Kapikachu
Die (nachträgliche) Vereinbarung der Gütertrennung erfogt durch Ehevertrag. Ein Ehevertrag muss in Deutschland notariall beurkundet werden. Demnach berechnet sich der Geschäftswert nach der Kostenordnung (KostO). Nach § 39 Abs. 3 KostO bestimmt sich bei Eheverträgen der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten, wobei die Schulden abzuziehen sind.