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Gast

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet

Hallo.

Folgende Situation:

Mein Sohn (13) lebt bei seiner Mutter, die seit 2 Jahren verheiratet ist.

Sie verdient mit Schichtzulagen fast 2500 Netto. Zusammen verdienen beide knapp 5000€ Netto.

Ich bin ebenfalls verheiratet und habe mit meiner Ehefrau 2 weiterer Kinder. 2 & 6 Jahre.
Meine Frau geht nicht arbeiten.
Ich verdiene 2000€ und habe allein für meinen Arbeitsweg 600€ und für meinen 2. Hausstand 300€ im Monat aufzubringen.

Wie kann es sein das ich dennoch Mindestunterhalt zahlen muss und gibt es eine Möglichkeit, diesen nicht zahlen zu müssen.
Frage Nummer 3000029958

Antworten (10)
Gast
der Begriff Mindestunterhalt sagt doch alles!!
Mrelbullo
In Deutschland ist so vieles unverständlich. zB: Wieso bekommen Eltern die 5000 Euro im Monat haben, das gleiche Kindergeld wie Eltern die nur die Hälfte zur Verfügung haben. Ein krasses Beispiel ist: Die Frau eines Arbeitskollegen ging Fremd mit einem Farbigen. Sie wurde Schwanger und bekam das Kind noch vor Beendigung des Trennungsjahres. Dadurch war mein Kollege vor Deutschem Recht, auf einmal Vater eines schwarzen Kindes.
Britta47
Hallo ,
ich kann es sehr gut verstehen, dass man stinksauer ist Unterhalt bezahlen zu müssen , wenn der Ex-Partner , bei dem das Kind lebt, sehr gut verdient. Leider spielt dieser Verdienst dabei keine Rolle !!!!
Das Einzige , dass die Höhe des Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen reduzieren könnte, sind laufende Kredite. Da die oder das Kind aus erster Ehe immer unterhaltsvorangig sein wird . Erst wenn das Kind in die Lehre geht, wird der Verdienst des Kindes dem zu leistenden Unterhalt angerechnet. Ich hoffe, dass meine Informationen richtig sind. Aber um wirklich richtig beraten zu werden , hilft am besten ein Fachanwalt für Familiengericht. Der Ex-Partner kann sogar auf die Idee kommen zum Jugendamt zu gehen und diese Damen und Herren können einen Unterhaltstitel von einem einfordern, d.h. sobald man keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann, steht wenig später der Gerichtsvollzieher vor der Tür !!!!
Ich wünsche alles Gute für die Zukunft .
§§Matten
Hallo Gast,

vorweg soviel: Die folgenden Zeilen können eine sachkundige Beratung durch einen FACHANWALT für Familienrecht nicht ersetzen.

Grundsätzlich leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seinen Anteil am Unterhalt durch die Betreuung des Kindes, der andere Elternteil durch Barunterhalt, also Zahlung.
Ob und wieviel der "Barunterhaltspflichtige" zahlen muss, hängt von der Höhe seines bereinigten Einkommens ab. Das ist das Nettoeinkommen (z. B. 2.000 €) nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen (5 % vom Netto oder konkrete Aufwendungen, z. B. 300 €). Es bleiben in dem Beispiel 1.700 € (2.000 € - 300 €) übrig.
Dem berufstätigen zahlungspflichtigen Elternteil muss aber der sogenannte "notwendige Selbstbehalt" verbleiben; das sind zur Zeit 1.080 €. Für den Unterhalt stehen dann also 620 € (1.700 € - 1.080 €) übrig. Diese 620 € sind dann zwischen den minderjährigen und deshalb gleichrangigen Kindern zu verteilen. Bei 3 gleichaltrigen wären es also 620 € : 3 = 207 €. Sind sie unterschiedlich alt, bekommen die älteren etwas mehr als die jüngeren. Unterhaltsansprüche von Ehegatten spielen dabei keine Rolle, weil die Kinder unterhaltsrechtlich vorgehen. Weshalb man mehr als 1 oder 2 Kinder hat, ist dabei völlig egal. Es ist also keineswegs so, dass immer der Mindestunterhalt gezahlt werden muss. Das setzt natürlich voraus, dass der Unterhaltsschuldner seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzt.
Und wenn der betreuende Elternteil deutlich besser verdient als der zahlende, kann das nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB sehr wohl dazu führen, dass sich dieser am Barunterhalt beteiligen oder ihr sogar allein muss.
Upstocker
Bei Mindestunterhalt setzen die Unterhaltsbeitreibungsbehörden großzügig den Rotstift bei den Verbindlichkeiten und Werbungskosten an. Wenn es dann immer noch nicht für Mindest-KU reicht, schaut man eben, ob mit fiktivem Einkommen noch was geht. Sich arm rechnen geht nicht.

Ich verdiene beispielsweise mtl. fast 4.000 Euro Brutto und nach Kindesunterhalt und Miete für eine wirklich günstige Altbauwohnung bleibt mir in etwa der Regelsatzbetrag eines ALGII-Empfängers. Darum habe ich selber Anträge auf Arbeitslosengeld II gestellt und bekomme jetzt vom Jobcenter jeden Monat in etwa die Hälfte des gezahlten Unterhalts wieder zurück. Ist ja eigentlich auch nur konsequent, wenn einen das Familienrecht in die Bedürftigkeit treibt, daß einem das Sozialrecht wieder auf die Füße hilft.

In deinem Fall solltest du deine hohen Erwerbsaufwändungen als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dann hast du deutlich mehr netto im Monat zur Verfügung. Abrechnung mit den tatsächlichen Erwerbsaufwändungen des Vorjahres erfolgt dann mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung.
mantrid
Gegenfrage: Warum soll der Rest der Republik mit ihren Steuerngeldern für Deinen Sohn aufkommen? Notfalls muss Du einen Nebenjob annehmen, wie in ähnlichen Fällen Gerichte bereits geurteilt haben, um Deiner Unterhaltspflicht nachzkommen. Eltern sind ihren Kindern gegenüber nun einmal unterhaltspflichtig. Und Dein ältester Sohn kann ja nichts dafür, dass sein Erzeuger erneut geheiratet und weitere Kinder in die Welt gesetzt hat. Keinen Unterhalt muss Du nur zahlen, wenn Du objektiv nicht in der Lage dazu bist, also z.B. bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod. Auf jeden Fall geht die Unterhaltspflicht Deinen Kindern gegenüber sogar der Unterhaltspflicht gegenüber Deiner Frau vor. Kinder bedeuten Verantwortung. Stehe dazu!
Bodoni
Könnte Gast nicht seinen Sohn bei ihm wohnen lassen, er ihn betreuen?
Dann könnte er doch fein von dem Unterhalt leben, den seine Ex dann zahlen müsste.
docgnadenlos
Bis das Kind 18 ist, ist nichts zu machen. Ab Volljährigkeit jedoch, müssen beide Elternteile Barunterhalt zahlen, und dann wird die Leistungsfähigkeit beider Elternteile geprüft. Dazu auf jeden Fall einen Anwalt/in für Familienrecht nehmen (Pflicht vor Fam-Gericht sowieso) und rechtzeitig handeln. Das vom Jugendamt festgestellte Unterhaltspflicht endet n i c h t automatisch mit dem
Erreichen des 18 Lebensjahres!
docgnadenlos
@Bodoni: das ist eine schöne Wunschvorstellung. Dann würde die Mutter das Kind nicht bei sich haben und müsste selber viel zahlen. Wer würde das freiwillig tun?!
docgnadenlos
@Mrelbullo: "Wieso bekommen Eltern die 5000 Euro im Monat haben, das gleiche Kindergeld wie Eltern die nur die Hälfte zur Verfügung haben."
Sollen Eltern, die nur die Hälfte verdienen, auch das Kindergeld nur hälftig bekommen?! lol
Was hat das jetzt damit zu tun, dass die Ex geschwängert wurde? Jetzt kriegt der noch verheiratete Ehemann dafür aber auch das Kindergeld. Nichts für Ungut!