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Gast

Wie wird ein Wohnhaus der Eltern aufgeteilt, wenn ein Kind von insg. 2 Kindern die Einliegerwohnung vor über 20 Jahren teilweise (Eigenkosten ca. 100 DM) umgebaut und seit dem unentgeltlich bewohnt hat.

Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
Grund ca. 800 Quadratmeter.
Es gibt 2 Erben (Kinder).
Ein Kind hat für ca. 100 DM (Selbstkosten) die Einliegerwohnung vergrößert und ist dann mit Ihrer Familie dort eingezogen. Hat aber nie Miete oder Ähnliches gezahlt.
Lediglich die Unterhaltskosten wurden geteilt.
Das andere Kind hat ein Haus gebaut (Kredit) und bewohnt dies seit ca. 20 Jahren
Wie wird das Elternhaus im Erbfall gerecht geteilt?
Frage Nummer 3000115558

Antworten (8)
elfigy
Ob das andere Kind ein Haus mit einem Kredit gebaut hat oder nicht, ist vollkommen unerheblich.
Das mietfreie Wohnen wird nicht als Schenkung angerechnet, weil keine Vermögensminderung der Eltern deshalb eingetreten ist. Mietfreies Wohnen wird nur dann von den Gerichten als Schenkung betrachtet, wenn es "das Maß übersteigt" das ist nicht genau definiert, wird aber so gewertet, dass das Kind, das mietfrei wohnt, den größten Teil des Hauses bewohnt und die Eltern finanziell schlecht gestellt sind und dennoch nicht gegen Mietzins vermieten.
Das dürfte hier nicht der Fall sein. Man muß auch bedenken, dass das im Haus wohnende Kind den alten Eltern zu Hand geht oder zumindest Anteilnahme und Zuwendung gibt. Ich sehe hier eine Aufteilung 50:50 wenn die Eltern nichts anderes verfügt haben. Meist steht dem im Haus wohnenden Kind ein höherer Anteil zu, wenn es z.b. die Eltern gepflegt oder sonstwie betreut hat.
Leider sind aber die außerhalb lebenden Geschwister oft neidisch wegen der Mietersparnis und meinen, ihnen stünde deshalb ein größerer Anteil zu. Dann gibt es Streit wegen eines relativ geringen Vorteils. Aber was ist schon geschwisterliche Verbundenheit gegen die Geldgier?
StechusKaktus
Ich nehme ja einmal an, dass es sich bei den Umbaukosten um 100.000 DM handelte. Über 20 Jahre bedeutet diese Summe bei einem Zins von 5% (ja, das gab es früher) einen monatlichen Betrag von 337 Euro. Das kann man ja durchaus als eine Art Miete sehen. Und wenn sich der Umbau heute in einem höheren Kaufpreis niederschlägt, dann profitiert auch das andere Kind davon (was ja offensichtlich DU bist).

Ich würde Geld zahlen, um NICHT bei den Eltern wohnen zu müssen. Ein weiterer Vorteil für dich, den du hattest.

Kurzum: Halbehalbe finde ich fair. Ob es auch gerecht ist, beurteilt sowieso jeder anders.
elfigy
Gast schreibt zweimal von 100 DM. Ich könnte mir vorstellen, dass das die Materialkosten für eine Türe sind, mit der ein Raum im Untergeschoß zur Einliegerwohnung hinzugefügt wurde.
Aber es ist egal, was es gekostet hat.
Diese kleinkarierten Berechnungen, wer jetzt im Vorteil ist, sind widerlich.
StechusKaktus
Erbe und Scheidung sind ähnlich. Bei beiden Ereignissen kann kein Dritter beurteilen, was gerecht ist. Und trotzdem versuchen beide Parteien, andere auf ihre Seite zu ziehen. Im Zweifel nervt den Fragesteller, dass die "mitwohnende Familie" auch noch ständig zum Essen eingeladen wurde und die Kinder betreut bekam, was ihm nicht zuteil wurde. Insoweit hat der Fragesteller die Frage schon ziemlich neutral formuliert.

Einen Umbau mit Wohnungsvergrösserung für 100 DM gab es aber auch schon vor 50 Jahren nicht mehr. Würde der Betrag stimmen, hätte das gar nicht erwähnt werden zu brauchen.
elfigy
Ich könnte heute noch für ca 100 Euro Materialkosten unsere Einliegerwohnung um ca 20 qm vergrößern. Arbeit in Eigenleistung.
Jennie
@elfigy, für 100€ 20m² frisch machen? ist das ne Kellerwohnung in Bitterfeld/Industriegebiet?
elfigy
Jennie, bitte genau lesen. Von frisch machen, gemeint ist sicher renovieren, habe ich nix geschrieben.
Guggstu nach.
Aber für ca. 100 Euro Materialkosten könnte ich, wenn ich wollte und müsste, eine Türe so versetzen, dass ein weiterer Raum im Untergeschoss zur einer Einliegerwohnung zugehörig würde, die dann abgeschlossen wäre. Ich gebe aber zu, dass ich meinen Bruder als Haupthandwerker dazu bräuchte. Aber der will nix dafür außer einer guten Verpflegung.
Und bevor du an düstere Verliese denkst. Der Innenausbau in meinem Untergeschoss ist genauso hochwertig wie oben und nach außen gehen zweiflüglige Sprossentüren auf eine separate Terrasse. Stell dir einfach mal eine Hanglage als Grundstück vor. Ich hoffe, ich konnte dein Interesse einigermaßen befriedigen und du hast wieder was gelernt.
Musca
Hin und wieder ist man versucht, die Weltpolitik zu verstehen. Die Kurden vs. Türken, Israelis gegen Palestina, Trump gegen alles...bis man sich darüber klar wird, der Mensch ist kein soziales Wesen, er ist ein asoziales Raubtier.