Julian Krause
Wie wird eine Privatentnahme bei einer GbR steuerlich behandelt, wenn das Geld im nächsten Jahr zurück gezahlt wird?
Antworten (3)
Hallo, soviel ich weiß kann man Privatentnahmen nicht zurückzahlen, man kann höchstens wieder neue Privateinlagen tätigen. Wegen der Steuer: Die Privatentnahmen wirken sich nicht gewinnmindernd aus, d.h. dass auf den entnommenen Betrag Steuern zu zahlen sind.
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Durch eine private Entnahme entsteht ein Soll-Saldo. Für diese Soll-Salden können bei der Steuererklärung Zinsaufwendungen bis zu einer Höhe von 2.050 EUR gutgeschrieben werden. Eine private Geldentnahme selbst ist nicht steuerlich absetzbar und muss bei einer Personengesellschaft auch nicht wieder eingezahlt werden.
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Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, du müsstest mir das Geschäftsverhältnis noch besser erläutern, ansonsten kann man da wenig zu sagen. Jeder Tipp könnte da existenzbedrohend sein. Der beste Weg ist da der zum Steuerberater, der kann dich eingehend beraten.
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