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Gast

Wieso werden in D Adelsprädikate als Namensbestandteil geführ, obwohl D Republik ist ?

Namensführung, Personenregister
Frage Nummer 22368

Antworten (2)
Alex64
Wiki meint dazu:

"Nach deutschem Recht werden sie seit der Abschaffung der Vorrechte des Adels mit der Weimarer Verfassung als Namensbestandteil weitergeführt,"
Und: "Mit der vom Spiegel angeführten Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht mit 11. März 1966 die namensrechtliche Regelung der Weimarer Reichsverfassung, die nach Art. 123 Grundgesetz als einfaches Bundesrecht weitergilt, bestätigt"

Das findest Du hier.
Gerdd
Gerade darum. Die Idee ist, daß man den Trägern von Adelsprädikaten diese nicht ganz wegnehmen wollte, aber auch jedes Privileg eines Titels vermeiden wollte. So richtig gegriffen hat die Maßnahme aber wohl nicht. Erstens scheint ein großer Teil der Bevölkerung den Trägern solcher Namen immer noch mehr Respekt zu zollen als den "bürgerlichen". Zum anderen wurde durch diese Regelung ja ein schwunghafter Handel mit diesen Namen via Adoption angekurbelt. Man denke an die diversen "Prinzen von Anhalt" - wahre "Vorbilder" der Gesellschaft. Allerdings gibt es auch unter den ererbten Trägern solcher Namen ja einige "Totalausfälle" - Man denke an "Foffi".

Adelstitel gibt es also nicht mehr - es werden ja auch keine mehr vom "Souverän" vergeben (im Gegensatz zu Großbritannien, wo die Königin immer noch neue Adlige generiert.)

Und ob wir uns von den "von und zu" Namen beeindrucken lassen, ist uns ja letztlich selbst überlassen.