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Andre Becker

Wo kann ich herausfinden, in welcher Höhe Inkassogebühren gerechtfertigt sind? Habe das Gefühl, mich will da jemand über den Tisch ziehen.

Frage Nummer 41010

Antworten (7)
Applet
Inkassogebühren dürfen nicht höher sein, als ein Anwalt für den jeweiligen Streitfall gekostet hätte. (zu sehen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Dadurch sind den Inkassounternehmen Limits gesetzt. Diese bemessen sich wiederum an der Höhe der jeweiligen ursprünglichen Forderung. Bestimmte Kosten wie Detektivkosten, Ermittlungskosten etc. dürfen nur berechnet werden, wenn dies notwendig zur Rechtsverfolgung war (darüber kann man sich dann im Zweifel streiten). Wichtig ist, dass sich die Inkassokosten immer an der Grundforderung (Ohne Zinsen!!!) orientieren müssen. Ein Rechenbeispiel findest du hier. Im Zweifel ab zur örtlichen Verbraucherzentrale.
antwortomat
Ich habe eher das gefühl Du wolltest jemanden über'n Tisch ziehen. Wie kommt es sonst zu einem Inkassoverfahren?
Mirko Günther
Wenden Sie sich zuerst schriftlich an das Inkassobüro. Dort müssten sie auch Auskunft geben können, welche Gebühren sie haben. Das sollten sie Ihnen schriftlich zukommen lassen. Wenn das alles nichts hilft, fragen Sie am besten bei der Verbraucherschutzzentrale nach. Meistens haben die auch eine Schuldnerberatung, die Ihnen dabei auch gerne weiterhelfen und alles überprüfen.
Korni Schulz77
Es gibt im Internet eine Liste, in der die Inkassogebühren genau aufgeführt sind. Wenn man in der Suchmaschine eingibt"Inkassogebühren" erscheinen einige Links. Unter anderem dieser:http://www.f-sb.de Dort ist die Liste mit den Gebühren zu finden. Bei einem Gegenstands-wert von 600€, würde die Gebühr 63€ betragen. Jedoch sind das gebühren vor der Titulierung.
ThommyF20
Man kann Informationen über Inkassogebühren im Internet herausfinden. Dort gibt es listen, in denen genau aufgeführt ist, für welchen Betrag man welche Gebühren zahlen muss. Ein Anwalt kann aber auch genau sagen, wie hoch die Gebühren sein dürfen. Oder man geht zum Gericht und fragt dort einen Rechtspfleger. Jedoch sind die Gebührenlisten im Internet sehr aussagekräftig.
thehellion
Die rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren ist sehr unfreundlich
Inkassogebühren sind im gegensatz zu Anwaltsgebühren nicht durchsetzungsfähig
ICH würde die hauptforderung unangekündigt direkt an den Gläubiger überweisen
Pro Mahnung 3 € zusätzlich
Zweckgebunden überweisen : "Nur Hauptforderung"
Schläft ein - Eine Klage expl wg Inkassogebühren ist mir bisher nicht bekannt geworden . Habe selbst 3 Jahre in einem gr IB gearbeitet

Schläft nach 2 bis 3 allerdings nervenden Briefen ein
thehellion
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