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Eichelbube

Wochenendarbeit

Mein Sohn arbeitet als Koch. Die Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag beträgt 40h. Die Gaststätte hat Dienstag und Mitwoch Ruhetag. Wie sieht es mit den Wochenenden aus? Ich habe gehört, daß jeden Arbeitnehmer ein freies Wochenende im Monat zusteht! Wenn das so ist, wie sieht es dann mit Sondervergütung aus?
Frage Nummer 2286

Antworten (1)
Aduasen
Sollte eigentlich alles im Arbeitsvertrag drin stehen.
Das mit dem freien Wochenende pro Monat ist Blödsinn, zumal Dein Sohn ja quasi sein freies Wochenende Di und Mi jede Woche hat.
An welchen Tagen nun 'das Wochenende' stattfindet, ist unerheblich.

Das geht Polizisten, Krankenschwestern, Fluglotsen, Piloten, Feuerwehrleuten ja etc.pp. nicht anders.

Eine eventuelle Überstundenvergütung sollte auch Bestadteil des Arbeitsvertrages sein, falls an den Öffnungstagen doch mal länger als 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden muss.