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Gast

wohnrecht auf lebenszeit !

Unsere Mutter 12.21 Verstorben. Mein Bruder hat Hof und Grundstück geerbt und ich habe Wohnrecht bekommen !
Frage: wie sieht das mit Miete aus... ich und meine Frau haben einen Teil vom
Gebäude vor Jahren zur Wohnung umgebaut und haben bis lang nur Nebenkosten gezahlt.... da ich auch nach den Tot unseres Vater vor 40J den Hof rund um ich schuss gehalten habe und Renovierungen durch genommen
habe, Jetzt kommt mein Bruder mit einem einem Mietvertrag an 400,- Miete, 100,- Instandhaltungskosten und dann natürlich Nebenkosten...da im Haus nichts getrennt ist 250,-€
Muß mein Bruder jetzt Miete nehmen weil das Wohnrecht versteuert werden
muß ? und wie ist das mit meiner Frau und Wohnrecht die sich auch immer um
Haus und Garten gekümmer hat ? im Testament bin nur ich Begünstigter da wir zu dem Zeitpunkt 1990 noch nicht Verheiratet waren.
MfG Borgelt
Frage Nummer 3000276814

Antworten (2)
Deho
Manche Fragen ziehen Fragen nach sich. Erst einmal ist ein Wohnrecht kein Mietvertrag, in diesem Fall wohl eher eine Erbleistung. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass die ganze Angelegenheit notariell geregelt ist und Deine Ansprüche rechtlich gesichert sind. Wenn dort keine Mietzahlung vereinbart wurde, brauchst Du auch keine zu leisten.
Skorti
Naja, ich würde es anders formulieren. Ich kann mein Wohnrecht nicht an jeden x-beliebigen verkaufen, aber ich kann es mir vom Grundbesitzer abkaufen lassen. Nach dem Motto zahle mir den Betrag von X und ich unterschreibe beim Notar, dass das Wohnrecht ausgetragen werden darf.