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Gast

z.hd. Herrn

Ich schreibe gerade eine Bewerbung und bin mir nicht sicher, ob ich 'z. Hd. Herr' verwenden soll. Ist das noch gebräuchlich?
Frage Nummer 94095

Antworten (18)
Cannelle
z. Hd. Herrn... gemäss Duden !
Tuppsi
z.Hd. ist veraltet, man schreibt nur noch Herrn
moonlady123456
Amos, tröste Dich, ich mache das auch noch gelegentlich.
moonlady123456
Und was sollte daran nun wieder falsch sein?
elfigy
Hallo geht nur, wenn man eine entsprechende Beziehung zu dem angesprochenen hat.
Aber Guten Tag Herr X, das ist mittlerweile gang und gäbe und akzeptiert.
z.Hd. Herrn... schreibt man nur, wenn das Schreiben an eine Firma gerichtet ist, aber man kann es auch weglassen und nur Herrn X unter die Firmenbezeichnung schreiben.
Haas.Ka
Wer sich bei uns mit "z. Hd. XY" bewirbt, wandert ungelesen in den Papierkorb. Mittelalter läßt grüßen.
Gast
z.h. reicht
kieljo
Ob es noch gebräuchlich ist, weiß ich nicht. Da es bei der internen Verteilung hilft, schreibe es ruhig dazu.
Wenn du es allerdings verwendest, muss es korrekt 'z. Hd. Herrn' heißen - also mit 'n' am Ende (N-Deklination). Die Abkürzung steht für 'zu Händen von Herrn' / 'zu Händen des Herrn'. Die Regelung dazu ist bei der Duden-Sprachberatung sehr verständlich erklärt.
hphersel
das "z.Hd" ist mittlerweile veraltet. Geschrieben wird in der ersten Zeile der Firmenname und in der Zweiten Zeile die Anrede des Empfängers, also beispielsweise
Stern WC
Herrn Adminchef
Straße
PLZ Ort
Damit ist klar, dass der Brief in Abwesenheit des eigentlichen Empfängers auch von seinem Vertreter/Beauftragten geöffnet werden darf. Bei umgekehrter Schreibweise
Herrn Adminchef
Stern WC
Straße
PLZ Ort
ist klargestellt, dass der Brief für den Empfänger PERSÖNLICH bestimmt ist. Eine Öffnung durch eine unbefugte Dritte Person käme dem Bruch des Briefgeheimnisses gleich.
elfigy
Hallo hp. Dann muss aber der Zusatz "persönlich" dazu geschrieben werden.
Briefe, ohne diesen Zusatz werden in grossen Firmen maschinell geöffnet, egal ob der Herr über der Firma oder darunter steht.
Das ist so allgemeiner Gebrauch, weil man grundsätzlich bei Briefen, die zu einer Firmenadresse geschickt werden, unterstellt, es ist Geschäftspost und da besteht das Briefgeheimnis nur nach außen, aber nicht innerhalb der Firma.
hphersel
Das ist zwar richtig und dient gerade in größeren Firmen, wo tonnenweise Post einght und das manuelle Sortieren zu viele Resourcen binden würde, der Klarstellung. Ich habe gerade mal gegoogelt: die Rechtslage in diesem Punkt nicht eindeutig. Schau mal hier
elfigy
Ich kann nur sagen, wie ich es kenne. Besonders Führungskräfte lassen ihre gesamte Post von Untertanen öffnen, sogar vorsortieren und dann in einer Mappe vorlegen. Egal wie die Briefe adressiert wurden.
Das kann in Einzelfällen sogar dazu führen, dass verzweifelte Briefschreiber dann an die Privatadresse schreiben, weil der Adressat seine Post offensichtlich nicht erhalten hat, weil die Vorsortierer das Schreiben als nicht wichtig ansahen.
Alles schon vorgekommen.
machine
Handle with care. In plain Deitsch: "Handele mit Karren." or so...
hphersel
Wenn die Führungskraft ihren Angestellten erlaubt, auch persönliche Post zu öffnen, ist die Rechtslage klar. Aber ewas ist, wenn diese ausdrückliche (!) Erlaubnis nicht vorliegt? Reicht die "mutmaßliche" Erlaubnis aus? Wie gesagt: Die Rechtslage ist in diesem Punkt nicht eindeutig. Vielleicht auch, weil noch niemand sich durch alle Instanzen geklagt hat...
elfigy
Vielleicht hat deshalb noch keiner geklagt, weil so ein geöffnetes Schreiben bei dem es deshalb Ärger gab, immer Inhalte hatte, die keiner publik machen wollte.
elfigy
Warst du schon wieder mit den Senfgläsern zugange Amos ?
botanicus
Du kannst einfach darauf verzichten. Eigentlich ist das z. Hd. ziemlich veraltet. Zwar wird es von vielen Menschen noch immer benutzt, richtig ist es aber nicht. Das korrekte Adressfeld sollte nur noch aus Firmenname, Anrede, Name und Adresse bestehen. Also wie in diesem Beispiel:

Muster AG
Herrn Mustermann (Achtung: Herrn mit 'n' am Ende!)
Musterstr. xx

xxxxx Musterstadt
Bernd.1979
Über die Regeln zu Bewerbungen hinaus gilt heutzutage folgendes:

Zustellanweisungen dienen im postalischen Schriftverkehr dazu, den Adressaten zu präzisieren.

℅ oder c/o, Abkürzung für englisch care of (deutsch wörtlich in der Obhut von, sinngemäß wohnhaft bei)

https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung