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Gast

Zahlt da die Privathaftpflicht

Hallo
Ich habe eine Frage:
Meine betagte Mutter hatte in Ihrer Mietswohnung einen medizinischen Notfall. Die alarmierte Polizei lies die Türe durch die Feuerwehr gewaltsam öffnen um der Sanität den Zugang zu gewährleisten. Wer zahlt in diesem Fall den entstandenen Schaden an der Türe? Ich habe bei der Privathaftpflichtversicherung meiner Mutter angefragt, diese meinten, das Sie den Schaden selber tragen müsse.
Können Sie mir da weiterhelfen, wie da die rechtliche Lage ist.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Tommy
Frage Nummer 3000119256

Antworten (1)
netter_fahrer
Das stimmt, die private HP zahlt nicht bei Schäden an eigenem Hausstand, sondern immer nur bei Schäden, die der Versicherte einem Anderen ("Dritten") zugefügt hat.
Schau in die AGB der Versicherung, da steht's drin. Frage auch beim Vermieter an, wie ihr das regeln könnt.