['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> zugewinnausgleich, schulden des mannes aus selbständigkeit??? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

zugewinnausgleich, schulden des mannes aus selbständigkeit???

hallo,
ich würde gerne wissen ob die schulden, Kredite meines mannes aus der selbständigkeit als 2 Standbein obwohl nie was bei rum kam,( nur er ist Geschäftsführer, nur er hat irgendwelche Vertrage unterschrieben) in den Zugewinnausgleich fallen....???
das heißt , ob es von seinem Endvermögen abgezogen wird?? so würde ich ja dann dafür gerade stehen müssen, obwohl ich nie etwas mit dem Betrieb zu tun hatte...??
über antworten freue ich mich.....
Frage Nummer 82074

Antworten (2)
rose0099
danke ing793....
sorry habe die frage nicht gefunden und dachte hätte nicht funktioniert, kenne mich hier noch nicht aus :-))
leider bissl komliziert, denn er hatte auch nicht wirklich was mit dem betrieb zu tun, war nur als Geschäftsführer eingetragen....weiter nichts....
von daher ist nicht ok dass ich jetzt dafür gerade stehen soll......
Exxgast
Die Schulden deines Mannes mindern das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen in der Höhe seines Haftungsbetrages, der abhängig von der Gesellschaftsform der Firma ist. Wie Amos erwähnte. Die Ehe wird als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet, wenn der gesetzliche Güterstand gilt. Hätte er Gewinn gemacht, wäre es als sein Einkommen zu betrachten und würde in das Vermögen mit einfliessen.. Es ist unerheblich unter welchen Umständen er zu diesem Job kam. Du wirst also die Folgen tragen müssen. Du hättest sicher nichts dagegen, wenn sich durch sein zweites Standbein euer Vermögen vermehrt hätte. Rosinenpicken geht nicht. Ein ganz anderes Thema ist, wenn du Kredite haftend mit unterschrieben hättest. Da müßte dich die Bank bei einer Scheidung ohne Gegenleistung aus der Haftung entlassen, weil das sittenwidrig ist. Das hat nichts mit Zugewinn zu tun, sondern betrifft die Finanzen der Firma.