['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Zwangsvollstreckung | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Zwangsvollstreckung

Darf eine Inkasso-Firma eine Zwangsvollstreckung androhen und einleiten?
Frage Nummer 3000035570

Antworten (3)
Gast
ja
bh_roth
Ich darf das meinem Schuldner auch androhen. In Deutschland dürfte ich ihm sogar damit drohen, ihm ins Knie zu schießen. In Österreich wäre das als "Gefährliche Drohung" eine Straftat und dafür gibt es Gefängnis.
umjo
Kleine Ergänzung: 'Androhen' geht jederzeit, 'Einleiten' nur dann, wenn die an das Inkassobüro abgetretene Forderung bereits vollstreckbar tituliert ist.
Alles andere wäre zunächst die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens Mahnbescheid/Klage.