['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> 14 tägiges Rückgaberecht gibts das oder alles nur kulanz der Händler? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

14 tägiges Rückgaberecht gibts das oder alles nur kulanz der Händler?

Gibt es so etwas wie ein 14 tägiges Rückgaberecht also das gesetzlich eingeräumte Recht binnen 14 Tagen vom erwerb einer Ware und dem damit einhergehenden Rechtsgeschäft zurück zu treten und mein Geld wieder zu bekommen?
Frage Nummer 43750

Antworten (1)
Alex64
Du , ich kann dir bei deiner Frage helfen.
Nein, das gibt es nicht. Das ist ein Mythos, der sich leider hartnäckig hält. Das gilt nur für das Widerrufsrecht, das bei einigen besonderen Vertragstypen 14 Tage lang besteht (insbesondere bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften).
Für alle anderen Verträge gilt der alte Rechtsgrundsatz: Pacta sunt servanda
Und ein tatsächlicher Rücktritt vom Vertrag ist nur in den Fällen der §§ 323 und 324 BGB möglich, wenn die vertragliche Vereinbarung nicht oder nur mangelhaft erfüllt wurde und die Nacherfüllung der vereinbarten Leistung bzw. die Behebung von Mängeln fehlgeschlagen ist. Das nennt man dann vertragliche Leistungsstörung - wozu "Nichtgefallen" nicht zählt. Aber du kannst dich gerne auch noch selbst im Internet informieren, zum Beispiel in den entsprechenden Juraforen.