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Gast

Privatverkauf bei ebay Kleinanzeigen

Hallo, ich habe für meine Tochter ein gebrauchtes Motorboot, ferngesteuert, bei e bay Kleinanzeigen gekauft von einem privatanbieter.
Im Vorfeld klärte ich ab ob alles ok ist, würde mit alles ok bestätigt. Daraufhin kaufte ich das Boot und erhielt es 1 Woche später.
Beim auspacken viel die Fernbedienung schon auseinander, Batteriefach ausgebrochen. Ich schrieb dem Herren umgehend und erhielt die Antwort - Ohje machen sie bloß nicht noch mehr kaputt.
Ich versuchte noch knapp 3 Wochen mit ihm in Kontakt zu treten aber er regierte nicht mehr. Ich verpackte das Boot für Weihnachten und am nächsten Tag wollten wir es fahren lassen. Nach 5 min war der eine Akku leer,der 2te.funktioniert gar nicht mehr und die Funktion rückwärts fahren geht überhaupt nicht.
Der Tag war für meine Tochter gelaufen. Der Verkäufer bestreitet alles.
Kann ich da etwas tun?
Mfg
Frage Nummer 3000029196

Antworten (9)
Skorti
... und ärgern .... und ärgern ... und ärgern ...

Ebay wird es egal sein ... wir schließen PayPal mal aus.
Gekauft wie besehen ... ach ... nicht besehen ??? Tscha ... darum würde ich nie was bei Ebay kaufen ...

Alles ok ist halt auch so ein relativer Begriff.
Da bleibt dann nur ein privater Klageweg. Hmmm Streitwert bei einem gebrauchten ferngesteuertem Motorboot ... dürfte die Anstrengung nicht Wert sein.
elfigy
Am besten ist es, du meldest das bei ebay. Es gibt dafür eine extra Funktion.
mor
Guten Abend!
Außer man bezahlt mit PayPal ist jeder Kauf bei eBay oder eBay-Kleinanzeigen nicht ohne Risiko behumbst zu werden.
Man muß gut überlegen, ob sich der Ärger und der Aufwand lohnt, den man beim Beschreiten des üblichen zivilrechtlichen Weges hat.
Gerade bei eBay-Kleinanzeigen mit Vorausbezahlung und Versand besteht ein hohes Risiko, weil für den Verkäufer keine Motivation besteht den Verkauf rückgängig zu machen. Strafrechtlich hat er eh nicht wirklich etwas zu befürchten und den Verkäufer kann man ja auch nicht "bewerten".
Wer wirklich etwas erreichen will, muß einen Anwalt bemühen und braucht belastungsfähige Zeugenaussagen.
Viel Erfolg
Sandra Günther
Würde es nicht mehr Sinn machen sich an Ebay zu wenden und nicht an die Stern community?
Banalero
Grundsätzlich gilt dass die Beschreibung zum Verkauf auch richtig und vollständig sein muss. Wenn es verschwiegene Defekte gab oder die Waare nicht so war wie beschrieben fehlen 'zugesicherte Eigenschaften' und der Verkäufer muss nachbessern oder rückabwickeln.
Ein ausgebrochenes Batteriefach wird schwer nachzuweisen sein. Ein defekter Akku und ein fehlerhafter Rückwärtsgang sollten dagegen leicht die Ansprüche verdeutlichen....
swaart61
Ja , Sie können was tun .
Das Neue EU Recht schreibt jedoch vor , dass nun auch Privatpersonen eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen , es sei denn , dass Sie dies ausschließen .
Banalero
@Starmax

Es ist dem Gesetz (hier BGB) völlig egal über welche Anbahnung Sie einen Kaufvertrag schließen. Wenn der Verkäufer unrichtige Angaben macht haftet er dafür.

Hier geht es vorrangig um die Beweislage, die rechtliche Grundlage ist ziemlich deutlich....
frostbeule
@ swaart61: Wer hier was schreibt, sollte schon wissen, was er tut:
Es gibt kein "Neues EU-Recht", das sich auf den privaten Kauf/Verkauf auswirken würde. Dieses leider von diversen privaten ebay-Verkäufern verwendete Formulierung ist Bullshit, wird aber laufend weiter von unwissenden Verkäufern verwendet.
Die Verpflichtung zur Gewährung einer "Garantie" beim Verkauf von Privat ist ebenfalls ein Märchen.
Lediglich die "Gewährleistung" gibts schon seit 2002, und gilt auch beim Verkauf von privat, wenn sie nicht ausdrücklich im Angebotstext ausgeschlossen wird.
Ob der Ersteller dieses Threads damit allerdings glücklich wird, wage ich zu bezweifeln. Wie schon mehrfach angedeutet dürften der zeitliche Aufwand und das finanzielle Risiko in keinem Verhältnis zum eventuell zu erwartenden Ertrag stehen.
mucki526
So ziemlich alles was hier angemerkt wird ist nicht richtig. Wer privat eine gebrauchte Sache verkauft und die Gewährleistung für Mängel nicht ausschließt haftet 2 Jahre lang für Mängel. Die ersten 6 Monate muss dabei der Verkäufer beweisen, dass ein Sachmangel nicht von Anfang an vorhanden gewesen ist. Das gilt auch für gebrauchte Sachen und auch wenn es bei ebay oder ebay Kleinanzeigen verkauft wird. Dann muss der Verkäufer nacherfüllen. Tut er das nicht und kommen auch die anderen Gewährleistungsoptionen (z.B. Minderung nicht in Betracht) kann der Käufer nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der private Verkäufer hat die Option beim Angebot einer gebrauchten Sache deutlich die Gewährleistung auszuschließen, macht er das nicht haftet er. Verschweigt er Mängel ist dies ein Anfechtungs- bzw. Rücktrittsgrund. Ein gewerblicher Verkäufer darf die Gewährleistung nicht ausschließen, er muss 1 Jahr gewähren.