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Gast

Ablehnung der Pflegestufe

Was kann man machen, wenn im MdK-Gutachten vorsätzlich Unwahrheiten aufgelistet sind, und dadurch die Pflegestufe abgelehnt wurde. Die Widerspruchsfrist ist leider abgelaufen. Konkret kann meine Mutter ihre Wohnung nicht verlassen, behauptet wird aber, sie hätte keinerlei Einschränkungen in der Mobilität, d.h. sie könne Treppen steigen und ihre Wohnung nach belieben verlassen und wieder aufsuchen. Tatsächlich muß ich meine Mutter die Stufen runter und wieder rauf tragen.
Frage Nummer 60653

Antworten (1)
trevou
Von vorsätzlichen Unwahrheiten hat der MDK herzlich wenig. In deinem Fall einfach einen neuen Antrag auf Pflegestufe bei der Pflegekasse stellen. Der Mitarbeiter der Pflegekasse wird nicht entgegen dem MDK-Gutachten entscheiden. Daher neuer Antrag, neue MDK-Begutachtung. Sinnvoll ist es, wenn du dich informierst welcher Hilfebedarf für eine Pflegestufe gegeben sein muss. Bei Pflegestufe 1ein Hilfebedarf von mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten in der Grundpflege. Und wichtig ist es auch eine Mobilitätseinschränkung zuzugeben.