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Gast

Abschiebung

Ich bin türkische Staatsbürgerin bin in Deutschland geboren. Seit 2016 bin ich verheiratet und mein Mann lebt seit 2016 November auch in Deutschland. Er hat bis jetzt nur mit Abständen insgesamt 1.5 Jahre gearbeitet, haben einen Sohn der 2017 geboren ist. Ich kann nicht arbeiten solange der kleine nicht im Kindergarten ist! Jetzt möchte ich die Scheidung, und möchte auf keinen Fall das er in Deutschland weiter hin lebt da er für mich eine Bedrohung ist! Bekommt er trotzt dessen noch Aufenthalt in Deutschland weil wir einen gemeinsamen Sohn haben ?? Oder muss er wieder zurück???
Frage Nummer 3000203426

Antworten (1)
ingSND
Nach meiner Einschätzung hat Dein Mann einmal durch die Dauer er Ehe (bei Türken mehr als zwei, sonst mehr als drei Jahre, ist erfüllt) und zum anderen durch den Sohn ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. Ich glaube nicht, dass er abgeschoben werden kann.
Es sei denn, er verstößt gegen Gesetze - inwieweit die "Bedrohung" oder mögliche häusliche Gewalt da berücksichtigt werden, kann ich ncht sagen. Eigentlich sollte Dein Anwalt das wissen.