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Gast

Äste, Zweige schneiden - Unkrautentfernen

Seit Jahren das identische Procedere: Nachbar wurde immer erst nach mehrmaliger Aufforderung an der Grundstücksgrenze in seinem Garten tätig (Unkraut ohne Ende und wird nie bereinigt - Efeu und Bodendecker in Mengen). Bäume an unmittelbarer Grenze (Baum/Wurzeln drücken Begrenzungsstein um). Blumen (auf meiner Seite wachsen nicht bzw. nur spärlich).
Ich habe zwei Möglichkeiten: Tolerieren oder selbst tätig werden. Aufgrund meines Alters will ich auf keine Leiter klettern. Entschließe ich mich dennoch Äste/Zweige (z. B. auch von Heckenrosen) und Unkraut zu entfernen, so müsste ich das nach den zu lesenden Ausführungen auch noch in Eigenregie entsorgen. Entweder persönlich zum Grüngutcontainer verbringen oder auf meine Kosten entsorgen lassen. Ich habe in jedem Fall den "Schwarzen Peter". Das empfohlene Gespräch suchen - sinnlos (habe ich einige Jahre praktiziert - immer nur mit massivem Druck). Ich kenne alle möglichen Ausreden/Erklärungen "weshalb nicht oder noch nicht", angefangen von Krankheit, über Urlaub, arbeiten, keine Zeit, Wetter, aber nächste Woche bestimmt usw....... - (auch ich war zu einem Zeitpunkt X im Arbeitsleben bei einem vielfach 12-14 Stunden Tag). Es ist weiter zu lesen, dass "man sich an Nachbarn auch gewöhnen muss" - richtig; doch zu Lebzeiten der Eltern, als Vorbesitzer des Nachbargrundstückes, waren diese jetzigen "Unzulänglichkeiten" niemals (auch nur ansatzweise) ein Thema.
Aktuell ist eine grundlegende Regelung anzustreben, die wahrscheinlich nur mit juristischer Hilfe möglich sein wird.
Frage Nummer 3000264723

Antworten (3)
mantrid
Neben den § 910 BGB der einem die Selbshilfe erlaubt, gibt es auch noch § 1004 BGB. Danach kann man die Beseitigung von Beeinträchgigungen vom Störer verlangen. Dabei muss die Beeinträchtigung schon erheblich sein, d.h. ein paar Blätter oder ein paar Grashalme reichen nicht aus. Störende Wurzeln oder eine massive Verschattung des Grundstücks kommen da schon eher in Frage. Also einfach den Nachbarn anschreiben (lassen) und eine Frist zur Beseitigung der Störung setzen. Machst Du das selbst, unbedingt per Einschreiben Rückschein eigenhändig oder Einwurf in den Briefkasten mit einem neutralen Zeugen oder alternativ gleich einen Anwalt einschalten. Passiert dann immer noch nichts, bleibt nur der Klageweg.
Skorti
Vielen Dank für deine Umfangreichen Informationen. Da ich keine Frage erkenne, nejmen wir dies mal zur Kenntnis.

Momentmal, war das Gestern Thema bei SternTV? Dann wärst du hier falsch.
ingSND
Ich werde es nie verstehen, warum so viele Leute Spaß daran finden, den gelegentlichen praktischen Ärger mit dem Nachbarn gegen eine permanente juristische Feindschaft einzutauschen.
Für das Geld, das die Anwälte verschlingen, könntet Ihr Euch locker einen Gärtner leisten, der zweimal im Jahr das Gröbste beseitigt. Dieses "ich bin im Recht und ich zahle daher keinen Cent" wäre mir persönlich nervlich viel zu teuer. Wenn es Dich wirklich stört und wenn der Nachbar tatsächlich (wahrscheinlich) keine Lust hat, dann setzt Euch zusammen, findet einen Nachbarsjungen, der sich was verdienen will und teilt Euch die Kosten. Viel Frieden für wenig Aufwand.