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Gast

Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz

Im Gesetz wird von "öffentlichen Orten" gesprochen. (§ 2 Abs. 1 AGesVG)
Wenn man in den sozialen Medien unterwegs ist, befindet man sich ja auch in der Öffentlichkeit. Der Platz, an dem man sich einloggt, wird zu einem öffentlichen Platz.

Jetzt haben viele User kein oder ein falsches Profilbild. Es gibt zudem noch viele Fake Profile und Bot Profile.

Gilt dieses Gesetz nun auch für öffentliche Profile in den sozialen Netzwerken?
Frage Nummer 3000085180

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