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Gast

arbeitgeber bei minijob zahl keinen urlaub

Frage Nummer 22541

Antworten (3)
Heraklit1970
Willkommen in der Realität. Die meisten Aushilfen erhalten weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Auch keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und sollte eine Aushilfe sich auf ihre Rechte berufen, ist sie den Job los...
donkykong
Steht alles im Gesetz:
Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
donkykong
Erechnet sich wie folgt:
Urlaubstage der 5-Tage-Woche x Jahresarbeitstage / 250 = Urlaubstage Minijob