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xenari

Berechnung des Kindergartenbeitrags?

Ich habe ein uneheliches Kind und bin jetzt verheiratet. Das Kind ist nicht von meinem Ehemann. Ich bekomme für das Kind auch keinen Unterhalt vom Vater und keinen Unterhaltsvorschuss. ird das Gehalt meines Mannes in den Kindergartenbeitrag mit einberechnet oder zählt nur mein Einkommen? Das Kind ist nicht adoptiert oder so, ich habe das alleinige Sorgerecht.
Frage Nummer 43307

Antworten (4)
Alex64
Da die Berechnung nicht bundeseinheitlich ist sollte man für eine stimmige Antwort zunächst wissen, wo du wohnst ...
xenari
Hallo. Also ich ohne in Hessen. Aber ich will nur wissen, ob ich meinen Mann, der nicht Vater des Kindes ist mit angeben muß, bzw. ob er mit eingerechnet ird.
Alex64
O.K. - hilft für eine definierte Aussage nicht wirklich weiter, da Kindertagesstätten bzw. Kindergärten kommunal Aufgaben sind.
MEISTENS (aber nicht immer) wird auf das Gehalt des sorgeberechtigten Elternteils abgehoben, da diesem natürlich auch entsprechend das Kindergeld und die Kinderfreibeträge steuerlich zugerechnet werden.
Definitiv efahren wirst Du das aber erst, wenn Du dir das "Vergnügen" gönnst, die "Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt ....(XY)" und hier die zugehörige "Gebührensatzung" zu studieren - da ist das nämlich nach den §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu regeln ...
Also - einfach mal in Google "Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt ...." (ergänzt um den Namen deines Wohnortes) eingeben....
TschiTschi
Wie wär's, wenn Du einfach im Kindergarten deiner Wahl nachfragst?