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Meikel38

Was ist maßgebend für die Krankengeld Berechnung, der Brutto- oder der Nettolohn? Und wie lange besteht der Anspruch?

Frage Nummer 42716

Antworten (4)
Kornelia19273
Der Krankengeldanspruch für ein und dieselbe Krankheit besteht für maximal 78 Wochen. Es wird die Zeit über 3 Jahre berechnet. Das heisst, wenn man innerhalb von 3 Jahren schon einmal Krankengeld auf Grund derselben Krankheit bezogen hat, so wird diese Zeit auf die maximale Wochenanzahl angerechnet. Die Höhe wird an Hand des Nettolohnes berechnet.
Streikbrecher
Maßgebend ist der Bruttolohn, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Momentan liegt diese bei 4.237,50 Euro für das Jahr 2012. Dieser Betrag gilt als Obergrenze des heranzuziehenden Brutto-Einkommens. Alle Beträge über dieser monatlichen Bemessungsgrenze bleiben unberücksichtigt und fallen nicht in die Berechnung mit ein. Bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhausbehandlungen besteht ein Ansruch auf Krankengeld für ein und dieselbe Krankheit, für eine maximale Leistungsdauer von 78 Wochen.
Stomas1
Krankengeld wird maximal achtundsiebzig Wochen gezahlt. Die Zahlung erfolgt erst nachdem Sie 6 Wochen Krank geschrieben waren und die Arbeitunfähigkeit durch diese Krankheit weiter besteht. Das Krankengeld kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden. Erkranken Sie während dieser Zeit an einer weiteren Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Das Krankengeld wird sowohl vom Brutto- als auch vom Nettolohn berechnet.
Es werden 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder 90 Prozent vom Nettoeinkommen (der niedrigere Betrag zählt) zugrunde gelegt. Dieser Betrag wird allerdings noch um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt.
Compare-Versicherung.de
Die Frage wurde hier nur zum Teil richtig beantwortet, daher anbei noch mal kurze Stellungnahme:

Das Krankengeld berechnet sich wie folgt:

max. 90 % vom Nettoeinkommen, oder

max. 70 % vom Bruttoeinkommen, oder

max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze (in 2018= 4.425 Euro p. Monat).

Weitere Details hierzu kann man in diesem umfangreichen Beitrag nachlesen: https://compare-versicherung.de/wenn-bei-langer-krankheit-auf-einmal-350-euro-im-monat-fehlen/

Das Krankengeld wird max. 78 Wochen incl. der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers von der gesetzlichen Kasse gezahlt.