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Gast

Zwei Hauseigentümer: A wohnt mietfrei - hat B Anspruch auf rückwirkende Zahlungen?

Hallo zusammen,
A und B haben vor knapp 30 Jahren in einer gleichberechtigten Erbengemeinschaft ein Haus (inkl. Grundstück) geerbt in einer SEHR lukrativen und teurer Gegend.. A wollte das Ganze direkt verkaufen, B nicht. Um der Friedenswille wurde es schlussendlich nicht verkauft.
B hat seither die restlichen Schulden allein getilgt, so wie auch alle anderen Kosten getragen. A hat nichts bezahlt.
Die Schulden standen jedoch in keinem Verhältnis zum Wert des Hauses. Man hätte einen enormen Gewinn gemacht.

B lebt seither mietfrei in diesem Haus, und schaltet und waltet wie es ihm beliebt. Das Haus an sich ist heruntergekommen, weil B alles verkauft hat was nicht niet- und nagelfest war (z. B. Heizung, etc.) und es nie größere Instandhaltungsmaßnahmen gab. Es waren auch des Öfteren Mieter im Haus. Damit wurden dann auch u. a. die Schulden etc. bezahlt.

Hat A noch nachträglich Anspruch auf Mieteinnahmen von B (durch das kostenfreie wohnen im Haus seit 30 Jahren)? Oder ist das bereits verjährt?
Frage Nummer 3000155245

Antworten (2)
ingSND
Das hat m.E. nichts mit Verjährung zu tun.

Damit ein wie auch immer gearteter Anspruch entsteht, muss es eine entsprechende Vereinbarung geben.
Die muss nicht unbedingt schriftlich sein, die muss noch nicht einmal explizit ausgesprochen werden - es reicht, wenn sich beide Parteien stillschweigend daran halten.

Diese Vereinbarung lautet seit 30 Jahren:
- A kümmert sich um nichts
- B zahlt die anfallenden Kosten an Dritte und wohnt ansonsten mietfrei

Man kann das für die Zukunft ändern, indem man eine neue Vereinbarung trifft. Aber eben nur für die Zukunft.
St.Patrick
Das klingt gar nicht so einfach.. ich würde deshalb mit einem Anwalt sprechen.

Denn ich denke es spielt auch eine Rolle ob Person A die Möglichkeit hatte dort ebenfalls zu wohnen und auch die genaue Finanzierung spielt eine Rolle.

Wenn aber beide Parteien sich gut verstehen und die ganze Zeit sich einig waren, dann frage ich mich wieso man da noch Anspruch stellen sollte.