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Gast

Krankengeldzahlung - früher selbständig, seit 3 Jahren wieder angestellt - Kasse will nicht zahlen

Hallo, mein Freund war selbständig, ist aber seit drei Jahren wieder angestellt. Nun ist er wegen Burnout krankgeschrieben, die AOK Bayern verweigert das Krankengeld, da er selbständig war. Argumentation der AOK Bayern: Er hätte zwei Jahre nicht in die Kasse gezahlt und war selbständig. Wie gesagt, er ist seit über drei Jahren wieder angestellt und die Beiträge werden - wie bei allen anderen auch - vom Arbeitgeber gezahlt. Gibt es hier ein Gesetz, auf das man sich berufen kann?
So wie ich das bisher sehe, muss die Kasse zahlen, da es keine Frist gibt, wie lange man versichert ist bzw. diese 4-Frist gilt (aber der Arbeitgeber zahlt sowieso 6 Wochen, bis es Krankengeld gibt). Er gehört auch m.E. nicht zu den unter § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V genannten Personen.
Frage Nummer 3000268771

Antworten (4)
ingSND
Man muss seine Grenzen kennen.
Diese Frage ist potentiell existenzbedrohend. Jeder andere Rat, als hier umgehend einen Rechtsbeistand zu suchen, wäre grob fahrlässig. Ein Anruf beim örtlichen Sozialverband VdK kann nicht schaden. Vielleicht nennen sie dort auch einem Nicht-Mitglied einen fähigen Anwalt. Ansonsten such einen Fachanwalt für Sozialrecht
PezzeyRaus
Ehrlich gesagt, verstehe ich es nicht, wie man nicht krankenversichert sein kann, unabhängig, ob man selbstständig ist oder über der Bemessungsgrenze liegt. Ich spar mir das Geld und wenn es dann Probleme gibt, soll doch die Allgemeinheit für mich bezahlen. Das ist schlichtweg asozial!
ingSND
@Pezzey: wie kommst Du darauf, dass er gar nicht krankenversichert war? Und wenn ja, was hat das mit der aktuellen Situation zu tun?

In D herrscht grundsätzlich Versicherungspflicht. Naheliegend wäre eigentlich, dass er sich in der Zeit privat versichert hat.
Naja, andererseits hat Rayer in einer Sache durchaus recht: es gibt eine Menge Selbständige, die sich das Geld für die Vorsorge so weit wie möglich sparen. Die meisten Alleinselbständigen, die das tun, brauchen ihr Geld allerdings nicht für den Porsche, sondern für ein Überleben knapp oberhalb von Hartz IV.
Sollte das hier der Fall gewesen sein, dann wäre die AOK Bayern gesetzlich verpflichtet gewesen, die Beiträge für die zwei Jahre nachzufordern und einzutreiben. Gut möglich, dass die Ratenzahlung da noch liefe. Das aber hat nach meinem Verständnis eigentlich nichts mit der Leistungspflicht zu tun.
Und weil wir nicht wissen, was in den zwei Jahren war und bei weitem nicht alle Regelungen kennen, die im Sozialrecht wirken, tun wir in diesem Fall hier gut daran, auf Profis zu verweisen.
ingSND
Stimmt, von kriminellen Machenschaften habe ich tatsächlich keine Ahnung und das ist auch gut so. Trotzdem ahne ich, was geht und ich zweifele nicht daran, dass es eine ganze Reihe von solchen Schmarotzern gibt.
Aber die überwiegende Mehrheit derjenigen hier, die in D leben und ihre KV-Beiträge nicht mehr zahlen, tun dies, weil sie es nicht können. Die Rente ist was anderes, die kommt irgendwann, kurz, bevor ich tot bin. Aber krank wird jeder auch jetzt.