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Gast

Berufsschule ausgefallen

Wir haben an 2. Tagen in der Woche Berufsschule und an einem Tag davon müssen wir nach der Schule nicht mehr in den Betrieb.
Jetzt ist es so, dass an dem Tag wo ich eigentlich Frei hätte nach der Berufsschule, dieser ausgefallen ist, da zu viele Lehrer krank sind. Also muss ich an diesem Tag den ganzen Tag arbeiten und mein freier Nachmittag nach der Berufsschule fällt weg. Muss ich jetzt an dem anderen Berufsschultag auch kommen oder habe ich stattdessen dann frei, weil der andere Tag ausgefallen ist wo ich eigentlich frei hätte nach der Schule. Meine Ausbilderin sagt, dass man dann Pech gehabt hat und dann an den anderen Tag trotzdem arbeiten kommen muss. Mich interessiert jetzt wie da die rechtliche Regelung ist. Muss ich an dem zweiten berufsschultag dann arbeiten oder habe ich danach frei ?
Frage Nummer 3000280290

Antworten (7)
wokk
Ach, bleib lieber zuhause. Dein Chef wird da sicher Verständnis finden und entsprechend handeln . . .
dschinn
Es war schon immer so, dass die Expertise von Internettrollen wertiger ist, als so ein lapidar hingerotzter Satz einer Möchtegern-Ausbilderin!
ingSND
Auszubildende arbeiten in einem Betrieb, und zwar grundsätzlich in gleichem Umfang wie jeder andere Mitarbeiter auch.
Sie werden für den Unterricht freigestellt. Endet der Unterricht vor Betriebsschluss, so besteht grundsätzlich die Verpflichtung, in den Betrieb zurückzukehren.
Eine Freistellung wie hier für den einen Nachmittag ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die kein Anspruch, schon gar kein Ersatzanspruch besteht.
Fällt die Schule aus, hast Du Pech.
dschinn
Nachtrag:
wokk, das war nicht auf dich gemünzt, sondern allgemein auf "uns"

Nachtrag 2:
Kann jemand der Azubine mal erklären, dass die nächsten 50 Jahre kein Zuckerschlecken werden?
Wenn schon wegen ein paar Stunden Klärungsbedarf besteht... was soll das erst werden, wenn die Ausbildung (hoffentlich) erfolgreich abgeschlossen wurde?
wokk
Keine Bange, ich komme gut damit zurecht, wenn meine Meinung auf Widerspruch stösst. Da muss ich nicht in die Selbsthilfegruppe!
Skorti
Muss ich Ing mal widersprechen. Wieso Pech? Gast hat doch Glück gehabt, zusätzliche Chancen im Betrieb mehr zu lernen.
Über die nächsten 40-50 Jahren würde ich mir keine Sorgen machen. Mit der Einstellung wird man Beamter. In der freien Wirtschaft komm man damit nicht weit.
mantrid
Rechtlich gesehen muss du dem Betrieb mit deiner Arbeitskraft für die (tariflich) vereinbarte Stundenzahl zur Verfügung stehen. Für den Besuch der Berufsschule muss dich dein Arbeitgeber freistellen. Fällt die Berufsschule aus oder sind Schulferien, dann muss du in den Betrieb, es sei denn du bekommst Urlaub. Ist z.B. nur am Vormittag Berufsschule, kann der Arbeitgeber verlangen, dass du am Nachmittag zur Arbeit erscheinst. Auch Lernen für die Berufsschule ist Arbeitszeit. Dein "freier Nachmittag" ist genau dafür gedacht. Ergo: Keine Berufsschule, kein Nachmittag zum Lernen!