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Gast

Betrugsverdacht bei Autoverkauf durch MINI Vertragshändler

Hallo,
Habe vor 1 1/2 Jahren bei einem Mini Vertragshändler im Raum Mainz einen Mini One D Clubmann erworben mit einer BMW Euro Garantie die gültig war für ein Jahr.
Das Fahrzeug wurde nach Frankreich ausgeführt und der Handler darüber informiert.
Leider musste ich die jetzigen Tage in eine BMW / Mini Vertragswerkstatt mit Elektrik problemen wobei sich herausstellte das keinerlei Serviceinspektionen beim Vertragshändler seit Verkauf des Neufahrzeuges durchgeführt wurden.
Das Serviceheft ist allerdings mit den Stempeln versehen und Unterschrieben vom Autohaus aus dem Raum Mainz.
Welche Rechte habe ich und wie sollte ich Vorgehen um eventuelle Rückansprüche geltend zu machen?
Vielen Dank im Voraus für konstruktive HIlfe
Frage Nummer 3000018053

Antworten (8)
Croc
Du hast vor 1,5 Jahren ein gebrauchtes Auto mit einer 1-jährigen Garantie erworben.
Da du anscheinend in Frankreich wohnst, hast du es dorthin ausgeführt.
Du vermutest, dass keine Serviceinspektionen seit Neukauf durchgeführt wurden, obwohl das Serviceheft gestempelt und unterschrieben ist.
Ich nehme mal an, dass der Beweis dafür bei dir liegt.
hphersel
Simpel, croc: eine andere BMW-Werkstatt sagt, dass die Inspektionen gemäß Autospeicher niemals durchgeführt wurden. Folglich ist der Vertrag anfechtbar; die einjährige Garantie von BMW greift hier nicht.
Für solche Fälle lohnt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die bezahlt dann den Rechtsanwalt. der alle Ansprüche im Namen des ragestllers geltend macht. Ohne Anwalt wird das nämlich nichts. Du musst das Mainzer Autohaus belangen, nicht BMW in München.
Gast
@hphersel -damit ist alles gesagt!
Wette aber: unsere Linkversender erreichen auch hier bis zu 100 Antworten.
Croc
hphersel,
wie ich bereits schrieb, und du bestätigst, die Beweislast liegt bei ihm.
bh_roth
Dass diesen Fall eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt, möchte ich bezweifeln. Dafür muss ein Vertragsrechtsschutz vorliegen.
Croc
bh_roth
oh je, alle meinen Klienten haben eine Verkehrsschutzversicherung.
Ich doch auch.
hphersel
Echt jetzt? Du kaufst ein als "scheckheftgegplegt" angepriesenes Auto - und später erzählt Dir eine Markenwerkstatt, dass diese Eigenschaft nicht zutrifft, weswegen auch weitere Vereinbarungen, die von dieser Eigenschaft abhängen (Die BMW-Garantie) und für die Du ebenfalls bezahlt hast, zu Deinen Lasten null und nichtig sind - und Du fragst, wo der Schaden liegt?
Das ist ein klassischer Fall für einen Zivilprozess: der Verkäufer verweist auf die Stempel, der Kläger auf dasProtokoll aus der Werkstatt. Folglich wird vom Gericht ein Gutachter beuaftragt, festzustellen, was denn stimmt. Wenn der Gutachter fähig ist (Wovon leider nicht immer auszugehen ist - ich spreche da aus eigener leidvoller Erfahrung! - und dem elektronischen Protokoll folgt, wird die Geschichte in etwa ausgehen wie dasHornberger Schießen: der Käufer darf den Wagen zwar zurückgeben, muss sich aber die in den vergangenen anderthalb Jahren gefahrenen Kilometer und den damit verbundenen Wertverlust auf den Kaufpreis anrechnen lassen.
hphersel
Die Garantie galt für ein Jahr. Aber bei BMW ist so eine Anschlussgarantie an den Zustand "checkheftgepflegt"" gebunden. Der Käufer hat also Geld für etwas bezahlt, von dem er im Falle eines Falles keinen Nutzen gehabt hätte. Es geht nicht um die Frage, ob die Garantie den Fehler abgedeckt hätte - das hätte sie nicht, weil sie abgelaufen war, da sind wir uns einig - und da ist zuminderst nach dem ersten Anschein nach eine gewisse Kriminelle Energie des Mainzer Händlers vorhanden, die gemeinhim mit dem Wort "Betrug" in Verbindung gebracht wird, und da gelten ganz andere Verjährungsfristen als im Garantiefall.