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Juli Freedom

Bin ich verpflichtet eine Mahngebühr von 15 € zu bezahlen? Ist die erste Mahnung und ich find das irgendwie völlig überzogen.

Frage Nummer 46983

Antworten (6)
sunnyboy_1
Immer fein die Vertragsbedingungen durchlesen. Dort muesste es vermerkt sein und du diese unterschrieben haben. Weiss allerdings nicht, wie es bei euch heute in Abzockerdeutschland aussieht, weil ich seit 14 Jahren nicht mehr in eurem Laendle war.
Alex64
In Oz gibt's keine unbezahlten Rechnungen? Und der Rechnungssteller verzichtet freiwillig auf sein Geld?
Na ja - zumindest die Bußgelder für "Speeding" sind höher als die in Deutschland...
Zur Frage: Du hast irgendeine Rechnung erhalten, in der ein Zahlungsziel genannt war. Dieses hast du nicht eingehalten, also fallen dem Rechnungssteller Kosten an, die er ansonsten nicht gehabt hätte - zumindest bereits der zusätzlich nötige Schriftverkehr für diese Zahlungserinnerung. Ob das nun 5, 10 oder 15 € sein müssen wird wohl weiter fraglich bleiben müssen - aber:
Du bist nach §286 BGB bereits im Verzug und der Rechnungssteller ist/ wäre berechtigt, dir zusätzlich Verzugszinsen nach §288 BGB zu berechnen ....
wiki01
Man kann versuchen, nach Eingang der Mahnung die Grundforderung zu begleichen. Oftmals wird dann auf Grund des erhöhten Verwaltungsaufwandes auf das "Eintreiben" der Mahngebühr verzichtet.
Um es klar zu stellen: Du hast eine schlechte Zahlungsmoral, wenn es zu einer kostenpflichtigen Mahnung kommt. Und du solltest dir das von mir beschriebene Verfahren nicht zur Regel machen. Es kann auch sein, dass es nicht funktioniert. Ganz sicher tut es das nicht bei Behörden.
Irineglan14
Es kommt natürlich auf den Fall an, weshalb Sie eine Mahngbeühr erhalten haben. Jenachdem wofür Sie die Mahnung erhalten haben, Sie sind dazu verpflichtet auch die Mahngbeühr zu bezahlen. Es sei denn Sie können irgendwie nachweisen, dass diese Mahngebühr zu unrecht geschrieben worden ist. Falls Sie trotzdem noch nicht sicher sind, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Michagele
Man kann mit dem Gläubiger verhandeln, aber oft besteht er auf Erstattung seiner Kosten. Die Briefmarke und das Papier für die Mahnung muss er verauslagen und hat auch noch Kosten für die Kontrolle der Geldeingänge und den Zeitaufwand für das Schreiben und die Postaufgabe der Mahnung. Bei einer ersten Mahnung würde ich freundlich eine Reduzierung der Kosten auf 5 € vorschlagen.
OllieHH
Falls Sie eine Zahlungsfrist verpasst haben, sind Sie dazu verpflichtet die Mahngebühr zu bezahlen. Welche Mahngebür ein Unternehmen verlangen kann, liegt ganz im Ermessen des Unternehmens. Sie müssen bedenken, dass dem Unternehmen durch die verzögerte Zahlung Ihrerseits unnötige Umstände entstehen. Achten Sie darauf, die Zahlung schnell vorzunehmen, denn nach mehreren Mahnung steht häufig der Gerichtsvollzieher vor der Türe.