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Helmidt

Bin selbständig und nutze mein Geschäftsfahrzeug auch privat. Wie sieht es steuerlich aus beim Auto mit Privatnutzung?

Frage Nummer 42972

Antworten (3)
Carl_Black
Wird einem Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug zum privaten Gebrauch überlassen, gilt das steuerrechtlich als eine Barlohnzuwendung, die eben auch versteuert werden muss.

Als Privatnutzung werden auch Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort gezählt.

Um die Höhe des Arbeitslohnes aus dieser privaten Nutzung zu ermitteln, kann man zwischen 2 Methoden wählen. Hat man einmal eine Berechnungsmethode gewählt, kann diese nur nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Wechsel des Fahrzeuges geändert werden.

1. Fahrtenbuchmethode
2. Pauschalwertmethode

Nähere Informationen zur Berechnung finden Sie auf: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/firmenwagen.html
Aenlerqw3
Die beruflich genutzte Fahrtstrecke ist steuerlich absetzbar, die private hingegen nicht. Aus diesem Grund sollte man ein Fahrtenbuch führen, um den Finanzamt glaubwürdig und nachprüfbar darlegen zu können, welche Fahrten aus welchen Gründen erfolgten. Als Selbstständiger sollte man ohnehin einen Steuerberater haben, welcher einem diesbezüglich wertvolle Tipps geben kann. Das Fahrtenbuch zu führen, ist zwar äußerst nervig und umständlich, aber der einzige Weg, dies absetzen zu können. Die Fahrten im Rahmen der Pendlerpauschale zum und vom Arbeitsplatz sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Luiluiohno
Um Informationen darüber zu bekommen, ob man Steuerliche Nachteile hat, wenn man ein Geschäftsfahrzeug auch Privat nutzt,sollte man einen Steuerberater Kontaktieren, oder direkt beim Finanzamt nachfragen. Da viele Dinge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, bekommt man die genaueste Antwort bei seinem Steuerberater.