Halten ist kein parken
Ich habe auf einen Platz nur 30 min gehalten und nicht geparkt. Muss ich trotzdem die Knolle bezahlen?
Antworten (11)
Du hast geparkt. Halten gilt nur für bis zu 3 Minuten, während dieser Zeit muss man das Auto unter Kontrolle haben, sprich man darf in der Zeit nicht weggehen. 30 Minuten ist Parken, auch wenn man im Auto bleibt.
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"Halten" bedeutet: ich verlasse mein Auto nicht UND es dauert nicht mehr als drei Minuten ODER ich be- oder entlade.
Alles andere definiert der Gesetzgeber als "Parken".
30 Minuten "stehen", ohne Ladetätigkeit, ist "Parken" und wenn parken verboten ist, dann gibt es eine Knolle, die bezahlt werden muss.
Alles andere definiert der Gesetzgeber als "Parken".
30 Minuten "stehen", ohne Ladetätigkeit, ist "Parken" und wenn parken verboten ist, dann gibt es eine Knolle, die bezahlt werden muss.
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Wer solche Fragen stellt, hat entweder gar keinen Führerschein oder aber ihn an der Würstchenbude geschossen.
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Die Sache ist ganz einfach, wenn du der Halter bist von deinem Fahrzeug, hast du gehalten. Andernfalls hast du geparkt.
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"Andernfalls hast du geparkt. " Aber nur, wenn man einen Parker angezogen hat. Wird der Parker allerdings über dem Arm behalten, so wird es echt schwierig, dieses Fahrschulwissen zutreffend zu beantworten.
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Stimmt. Das Ding schreibt sich Parka.
Aber so ist das eben. Die wird Parka mit Parker verwechselt und Knöllchen mit Knolle.
Aber so ist das eben. Die wird Parka mit Parker verwechselt und Knöllchen mit Knolle.
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Rayer, Deine ewige Pöbelei langweilt. Ich schreib wenigstens nicht "mach Dich schlau", wenn ich Fehler mache.
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