['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Bisher habe ich meinen finanziellen Sachen immer ganz gut auf die Reihe bekommen, jetzt beginne ich aber Schwierigkeiten zu haben. Bei der Zinsfreistellung blicke ich nicht so durch, wie es gut wäre. Erklärt mir das jemand? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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Moritz Becker

Bisher habe ich meinen finanziellen Sachen immer ganz gut auf die Reihe bekommen, jetzt beginne ich aber Schwierigkeiten zu haben. Bei der Zinsfreistellung blicke ich nicht so durch, wie es gut wäre. Erklärt mir das jemand?

Frage Nummer 15783

Antworten (3)
WallE
Hallo. Diese Freistellung meint die Steuerlast auf Zinsgewinne. Jeder kann derzeit eine bestimmte Summe, etwa 800 Euro, an Zinsgewinnen steuerfrei einstreichen. Dazu erteilt man der Bank, bei der die Zinsen anfallen, einen Freistellungsauftrag oder holt sich Gewinnsteuer später bei der Steuererklärung zurück.
Nicopfiffu
Banken sind verpflichtet, auf angefallene Zinsgewinne die sogenannte Quellensteuer abzuführen. Allerdings sind Zinsgewinne bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei, sodass Du Deiner Bank den Auftrag erteilen kannst, Deine Zinsen nicht zu versteuern. Den maximalen Freibetrag kannst Du dabei auf verschiedene Banken aufteilen.
TechnoMarc
Ein Zinsfreistellungsauftrag ist sinnvoll und lohnt sich auch bei kleineren Sparguthaben. Wurden bereits zu viele Zinsen abgeführt, dann kann der abgeführte Betrag nur durch die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung durch das Finanzamt wieder zurückverlangt werden