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Gast

BK Aushang geändert/ Streit um Besucher

Hallo zusammen... Schön, hier zu sein... Ich komm einfach mal direkt zur Sache:
Mein Lebensgefährte kommt unseren Sohn mich jeden täglich besuchen. Letztes Jahr fing das Theater schon an. Mein Nachbar meinte, dass es nicht sein könne, dass alle wegen meinem Partner mehr BK zahlen müssten. Er wollte mir auch nicht wirklich zuhören. Unser Vermieter hängt jedes Jahr einen Aushang für die BK aus, in den wir die zahl der wohnenden und gemeldeten Personen eintragen müssen. In meiner Wohnung wohnen 2 Personen, mein Sohn und ich. Nun wurde bei mir die Zahl auf 3 geändert.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ich kann doch wohl Besuch bekommen wie ich möchte oder nicht? Es ist ja nicht wo, dass er jede Nacht hier ist. Er fährt abends auch wieder nach Hause. Nur manchmal schläft er hier und das höchste sind 4 Tage.
Ist das nicht eigentlich auch Urkundenfälschung, da die Zahl nach meiner Unterschrift geändert wurde?
Frage Nummer 3000288001

Antworten (18)
Vandit
Bei mind. 4 x in der Woche übernachten kann man nicht mehr von "Besuch" sprechen. Das ist eher ein regelmäßiger Aufenthalt in der Wohnung, der sich auf die Nebenkosten auswirken kann.
ingSND
Vandit hat zwar den Unterschied zwischen "mindestens" und "höchstens" nicht begriffen, aber inhaltlich hat er m.E. trotzdem Recht.
Faktisch wohnt er dort, auch wenn er nicht gemeldet ist. Inhaltlich kann es nicht viel sein, Strom, Gas, Wasser, Heizung werden nach Verbrauch abgerechnet, da bleibt ja nur noch der Kleinkram, der über die BK läuft. Das wäre es mir nicht wert, darüber zu streiten. Sprich mal mit dem Vermieter - er ist nur einen Teil der Zeit da, Du wärst bereit, für 2 1/2 Personen zu bezahlen.
Rein rechtlich hättest Du, glaube ich, recht gute Karten, den vollen Anteil abzuwehren. Aber das gibt unnötigen Ärger und Kosten für den Rechtstreit.
rayer
Nach sechs Wochen ununterbrochener Anwesenheit des Besuchers dürfen Zweifel daran bestehen, dass es sich noch um Besuch handelt. Der Vermieter darf dann zumindest nachfragen. Will er einschreiten, liegt die Beweislast beim Vermieter. Hier können zum Beispiel Zeugenaussagen hilfreich sein. Der Vermieter darf auch Buch darüber führen, wann der Besucher kommt und geht. Nach drei Monaten handelt es sich in keinem Fall mehr um Besuch – dann ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. (Quelle: Vermieter 1X1)

Da das bei Dir nicht der Fall ist, teile dem Vermieter umgehend mit, die Betriebskosten sind für 2 Personen zu berechnen. Wenn er mehr will, muss er das begründen und beweisen.
Deho
"Vandit hat zwar den Unterschied zwischen "mindestens" und "höchstens" nicht begriffen ..."
Nein? Vielleicht hat er sich nur verhaspelt, das soll ab und zu vorkommen. Aber gerade hier ist es üblich und immer wieder schön, anderen Leuten Unverständnis vorzuwerfen, da fühlt man sich selbst doch gleich viel besser.
rayer
Du magst zwar den Unterschied zwischen "mindestens" und "höchstens" begriffen zu haben, faktisch liegt noch kein Wohnen vor. Das Zauberwort lautet: "Ununterbrochen". Täglich vorbeikommen für ein paar Minuten oder Stunden und ein paar Mal die Woche übernachten ist noch kein Wohnen.
Die genaue Definition kannst Du im Internet recherchieren. Gemeinsames kochen, essen, Wäsche waschen, Lebensmittelpunkt etc.
rayer
Wie man sich besonders wohlfühlt, ist ja eher Deine Paradedisziplin. Ich denke, diese Form der Kritik kann von jedem kommen, bei Dir ist es unangebracht.
Vandit
Zu finden im Internet:
Als Mieter hat man selbstverständlich grundsätzlich die Freiheit so oft Besuch zu empfangen wie man will. Sobald allerdings Freunde, Lebenspartner oder Familienmitglieder sich regelmäßig und über längere Zeit in der Wohnung aufhalten, spricht man von einem andauernden oder dauerhaftem Besuch, der sich durchaus auch auf die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten auswirken kann.

Ings Glauben in Ehren, aber wir sind hier nicht in der Kirche.
ingSND
@rayer: wenn Du bis zum Ende gelesen hättest, hättest Du feststellen können, dass ich die rein rechtliche Situation zu ihren Gunsten sehe.
@Deho: man merkt es nicht immer, aber ich versuche tatsächlich, respektvoll mit den meisten hier umzugehen. Aber jemand, der dermaßen rumholzt ... Wer war das noch, der das früher hier gerne gebracht hat: "auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil"
rayer
@Vandit
Dein Glaube ist allerdings auch recht dünn. Auch für Dich: Das Zauberwort heißt "ununterbrochen".
Die genaue Definition kannst Du im Internet recherchieren.
rayer
@ing
Ich hatte zu Ende gelesen, der Unsinn steht aber ganz am Anfang.
Es ist Unsinn, von inhaltlichem Recht haben und faktischem Wohnen zu reden.
Da hilft auch der Kommentar am Ende nicht mehr.
Hefe
Es antik, die BK anhand von Personen abzurechnen. Schlage ihm doch vor, die BK nach realem Verbrauch pro Wohnung abzurechnen. Ist das nicht inzwischen Gesetz? Du kannst deinen Bekannten doch bitten, sich an den Kosten zu beteiligen.
Skorti
@Hefe, es gibt genug Nebenkosten, die man nicht am "Verbrauch" der Wohnung messen kann. Die können nach unterschiedlichen Schlüsseln aufgeteilt werden. Darunter auch nach Anzahl der Bewohner.
Regenwasser-Rückführung, Verwaltungskosten, Gärtner, Hausmeister, Hausstrom, Müllentsorgung etc. Bei denen ist es nicht antik nach QM oder Personen abzurechnen.
Vandit
Bei den anderen BK berechnet man nach Wohnfläche. Wasser und Müllgebühren nach Personenzahl abzurechnen, ist fair, darf aber nur erfolgen, wenn es mietvertraglich vereinbart wurde.
Wenn dabei auch ein Dauergast mit berücksichtigt wird, ist das keineswegs von "ununterbrochen" abhängig.
Bei Wasser und Müll ist es schon von der Personenzahl abhängig, denn eine Person hat da einen geringeren Verbrauch als 2 Personen und ein ständiger Gast.
Ich kenne den Fall: Vermietung an 3 Personen und die gesamte Mischpoke kam aus dem Wohnbezirk ohne Wanne und Dusche und nutzte die vermietete Wohnung als öffentliches Badehaus und zum Wäschewaschen. Das haben wir sehr schnell unterbunden und auf Abrechnung 70 % Verbrauch : 30 % Allgemein umgestellt.
Hefe
Skorti: Natürlich kann im Mietrecht einiges anders regeln.
Ich vermute, dass beide nicht arbeiten und offiziell als allein- bzw. mit Sohn lebend in zwei Wohnungen leben, plus Bürgergeld.
Sie kann sich nicht offiziell beschweren, weil sie und ihr Partner dann als Paar betrachtet werden.
Deshalb Gast, lass Dir von Deinem Partner ein Teil der Betriebskosten bar geben, oder ihr zieht offiziell zusammen. Beteiligt sich Dein Partner an sonstigen Kosten, Essen? Viel Glück.
Hefe
Vandit: Seit meiner Geburt lebte ich in Wohnungen, mit einer Ausnahme, in der es für jede Wohnung einen Wasserzähler gab,
Guten Rutsch noch allerseits
wokk
Und - grosse Überraschung - auch in meinem Schloss gibt es einen Wasserzähler!
Vandit
Hefe, dann lebst Du vielleicht noch nicht so lange. ;-)
Erst vor - geschätzt - 15 Jahren wurden viele Wohnungen, die bisher keinen Wasserzähler hatten, zumindest beim Warmwasser nachgerüstet.
Deinen Vorschlag mit der finanziellen Beteiligung finde ich sehr gut.

Ebenso ein frohes und gesundes Jahr 2024.
Hefe
Vandit: Leider bin ich älter als Du vermutest. Schluchz. Das Zweifamilienhaus, in dem ich aufgewachsen bin, hatte einen Mitarbeiter der Gas- und Wasserwerke als Miteigentümer Er selbst wuchs in einem anderen Mehrfamilienhaus auf, in dem es damals keine einzelne Wasseruhr, die zum Gemeinschaftsgarten gehörte, auf. Die damalige Wasserrechnung kannst hat er mir mitgeteilt. Deshalb!
Wenn es stimmt, was ich gelesen habe, zahlen Bürgergeldbezieher den Strom selbst. Heizung und Wasser sollen kostenfrei sein.
Liebe Grüße, auch an die anderen Foristen für 2024 auf.