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Gast

Cannabis im blut

Hallo zusammen habe jetzt seit 2 Wochen nicht mehr konsumiert, weil die Polizei einen urintest machen wollte denn ich aber nicht zugestimmt habe wurde ich mit zur Wache genommen, da wurde mit mir gegen mein Willen ein bluttest gemacht. Meine Frage ist jetzt habe ich nach 2 Wochen noch thc im Blut? muss dazu sagen das ich 10 Jahre durch gekifft habe
Frage Nummer 3000106590

Antworten (16)
dschinn
Ich wollte schon immer mal wissen wie sowas abläuft...
erzähl mal... die haben dich mitgenommen aufs Revier und haben dann einen Richter wach geklingelt und der hat die Blutentnahme gegen deinen Willen erlaubt?
Pappe weg?

Oder reden wir hier von Bayern?
Weil da ticken ja die Uhren anners wie man hört...
wokk
Mit mir heisst nicht an mir!
Man hat ihn vermutlich mitgenommen und dann gezeigt, wie so etwas gemacht wird . . .
Alienne
Hallo Gast, nach 10 Jahren "durchkiffen" jetzt erwischt worden ... erstaunlich, dass das so lange gut gegangen ist. Anscheinend hast du den Entzug für 2 Wochen ja hinbekommen, wäre es daher nicht auch eine Option, es sein zu lassen bzw. so einzuschränken, dass es zumindest nicht am Steuer sein muss. Deine exakte Frage beantwortet bestimmt gern dein Arzt oder die gängige guugelbare Literatur.
dschinn
So die wirklich Blut gezapft haben...
UND etwas festgestellt wurde...

.. brauchts einen sehr sehr guten Anwalt und entsprechende Beweise ob Therapie und clean sein, sonst sehe ich den Lappen weg.

DIE sind damit in letzter Zeit IMMER durchgekommen und zweifeln an der Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen...
.. und die Gerichte geben denen Recht.
Alienne
dschinn, blöde Frage von einer, die sich wirklich nicht auskennt: Beeinträchtigt das die Fahrtüchtigkeit denn etwa nicht? Oder ist es so gemeint, wenn ich nur genug "Übung" habe, d.h. z.B. 10 Jahre durchgekifft habe, macht das beim Fahren gar nix? Und bei Alkohol am Steuer: Mit genügend Übung fahre ich ganz prima, aber leider wird man ja verknackt wenn erwischt? (Tschuldigung, letzter Satz Sarkasmus-Flagge, musste sein.)
dschinn
ja es beeinträchtigt..
aber eben nicht nach einer Woche auch wenns dann noch nachweisbar wäre..
aber das interessiert die Gerichte nicht.

aus meiner Sicht...

sind solche da eigentlich die besseren Fahrer...
weil die solche immer sehr vorsichtig fahren.
Kifferängste eben.
Theoretisch also sogar die besseren (weil unfallfreieren) Fahrer.

Böse wirds erst wenn andere Drogen (zusätzlich) ins Spiel kommen, sprich Alkohol oder eben H oder C oder was auch immer...

also wegen mir legalisieren und lieber den Alkohol verbieten.
bh_roth
@dschinn: Für eine erzwungene Blutprobe muss schon lange kein Richter mehr wachgeklingelt werden, nicht nur in Bayern nicht.
dschinn
Doch, ein richterlicher Segen ist immer noch nötig.
Es gibt/gab die Praxis, dass einige Hilfssherriffs wegen "Gefahr in Verzug" sich selbst genehmigen...
Diese Praxis wurde vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gerügt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Blutentnahme#Zwangsweise_Blutentnahme

Eine irre Geschichte aus Bayern mal wieder.
Noch habe ich Vertrauen und sehe Gerechtigkeit.

Kannst Du deine Meinung belegen?
bh_roth
@dschinn: Nein, seit Mitte 2017 ist der Richtervorbehalt verschwunden. Wiki ist eben nicht der Weisheit letzter Schluss. Ich würde mich nie darauf berufen, ohne andere Quellen quergecheckt zu haben.
Ohne dass ich jetzt weiter suche (weil ich das ja weiß, im Gegensatz zu dir) dieses zum nachlesen:
https://hanfverband.de/nachrichten/news/blutentnahme-jetzt-ohne-richtervorbehalt-moeglich
dschinn
Ich bin entsetzt!
bh_roth
Lieber dschinn, und hoffentlich auch geläutert. Denn man darf mir einfach nicht widersprechen!
Ergänzen? Ja.
Korrigieren? Ja.
Widersprechen? Nein.
Lempel
Ja, dschinn, denn dann macht bh_roth etwas ganz Schreckliches: Er setzt sich in seine Schmollecke und versucht dich zu ignorieren.

Ich habe ihm so oft widersprochen und aufgezeigt, dass er unrecht hat, dass er jetzt nur noch mit eingezogenem Schwanz rumläuft.
Und ein wenig jault ... hihihi ...
DerDoofe
bh_roth, natürlich widerspreche ich dir: Der Richtervorbehalt ist nicht 'verschwunden'! Er wurde lediglich neu interpretiert. Tatsächlich gibt es nach wie vor Situationen, in denen die Polizei nicht zur Anordnung einer Blutentnahme befugt ist, sondern ein Richter eingeschaltet werden muss.
bh_roth
Seit etwa Mitte letzten Jahres ist die Gesetzeslage so, da wird nichts neu interpretiert: Die Entnahme einer Blutprobe bedarf keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.
primusinterpares
Und der Gast weiß inzwischen wohl auch die Antwort auf seine Frage.
RobFreeman
THC ist im Blut 12-36std nachweisbar und ist stark abhängig von der Stärke des Konsums.
Da du eine Zeitfenster von 2 Wochen hast, würde ich mir gar keine Sorgen machen.
Allerdings würde ich eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft machen, da dir gegen deinen Willen und ohne richterlichen Beschluss Blut abgenommen wurde - das ist Körperverletzung.