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Gast

Coronatest positiv

Ich habe gestern Abend erfahren, das mein Test positiv ist. Man hat mir gesagt, das bei einem positiven Test das Gesundheitsamt automatisch verständigt wird. Nun ist ja Wochenende und bisher keine Reaktion. Nun die Frage, kann ich mich bis das Ordnungs- oder Gesundheitsamt mich in Quarantäne schickt (Anordnung schriftlich) noch "frei" bewegen?
Frage Nummer 3000204231

Antworten (22)
dschinn
Am Besten du besuchst gleich mal deine Eltern und alle deine Freunde und Verwandte und teilst denen nach einer herzlichen Begrüßung das Testergebnis persönlich mit.
wokk
Und umarme sie noch einmal ganz herzlich!
Scanta
Vor allen Dingen: Lass ab sofort die Maske weg! Ansonsten steckst Du Dich immer wieder bei Dir selbst an, weil Dein Seuchen-Atem ja hinter dem Mund-Nase-Schutz bleibt und von Dir erneut eingeatmet und dadurch sogar VERSTÄRKT wird! Dein Quarantäne-Berater stellt Dir gerne ein Attest für eine Masken-Befreiung aus. Den findest Du übrigens bei jeder Anti-Corona-Demo...
ingSND
Wieder mal jemand, der Carl Sagan ad absurdum führt.
mantrid
Wenn Du als wissentlich Infizierter nicht in Quaranatäne bleibst, sondern jemanden ansteckst, kann das richtig teuer werden. Die Geschädigten können von Dir Schadenersatz verlangen. Dazu gehören Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Krankenhauskosten und bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente! Außerdem könntest Du es mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekommen, die Dich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht zerrt. Es gibt vergleichbare Gerichtsurteile bei HIV-Infizierten, die andere fahrlässig angesteckt haben. Bleib mal lieber brav zuhaus.
dschinn
Na ja, ist wohl eher ne Grauzone... solange Gesundheitsamt keine Quarantäne ausgesprochen hat, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.
Ist solange eben mehr eine moralische Verpflichtung.
mantrid
Jemanden fahrlässig anzustecken ist ein glasklarer Fall von Körperverletzung. Bei einem harmlosen Schnupfen interessiert das warhscheinlich niemanden, bei einer potentiell tödlich Infektion schon. Da der Fragesteller weiß, dass er erkrankt ist, würde er grob fahrlässig handeln, wenn er noch "frei" herumläuft. Dabei ist es völlig egal, ob sich das Gesundheitsamt schon gemeldet hat oder nicht.
ingSND
@dschinn: das ist KEINE Grauzone.
Wer infiziert ist, MUSS sofort in häusliche Quarantäne.
Auch die Mitbewohner des/der Betroffenen MÜSSEN sofort in häusliche Quarantäne, sollen sich dabei auch von dem Infizierten separieren.

Dort wartet man den Anruf des Gesundheitamtes ab, die geben dann Bescheid, wer wie lange dort bleiben muss.
Das ist -zumindest in NRW- ganz eindeutig geregelt.
dschinn
Da gibt es doch bestimmt eine Adresse zum Nachlesen, wo das steht?
Matthew
Das wäre schon alleine eine Frage von Anstand und gesundem Menschenverstand.
ingSND
@dschinn die gibt es und jetzt, wo Du weißt, dass das so ist, wirst Du sie bestimmt auch finden. Ich glaube an Dich.
Schnauz
Anstand und gesunder Menschenverstand bei einem, der weiß, dass er infiziert ist und fragt, ob er unter Leute gehen darf? Der war jetzt echt gut, Chapeau! Ausnahme: Er könnte ohne Maske auf eine Anti-Corona-Demo gehen.
Musca
Ich hasse mittlerweile den Begriff "Fake". Aber ist diese Frage wirklich real ?
Schnauz
Nein, das glaube ich nicht. Das Schlimme ist nur, dass sie real sein könnte. Die erste Corona-Welle kam durch Unwissenheit und Pech zustande, die zweite resultiert aus Dummheit und Leichtsinn.
Matthew
@schnauz 27.10. 19:09
Da hast Du auch wieder recht.
dschinn
Schade ing... da hättest du wirklich punkten können.
Bist doch sonst so zuverlässig.

Aber woher nehmen und nicht stehlen, wenn es doch gar nicht so ist.
ingSND
@dschinn: habe ich dich überschätzt? google nach "corona positiv quarantäne" und such dir einen aus.
Selber prüfen macht schlau.
dschinn
OK erster link (an zweiter oder dritter Stelle geht zur Verbraucherzentrale, denke mal das gilt, oder?

Zitat von da:
Wer muss in Quarantäne?
Zuständig für die Anordnung von Quarantänemaßnahmen sind die Gesundheitsämter.
Die rechtliche Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz.
<schnipp>
In Quarantäne muss....
<schnipp>
Punkt 3: immer dann, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet...

Ist das der Fall beim Fragesteller?
Hat das Gesundheitsamt bereits die Quarantäne verfügt?
NEIN!

Und dieses Gap ist für mich ein grauer Bereich.
Das dies moralisch bedenklich ist das Gesetz auf den Punkt zu treiben, steht außer Zweifel, das war aber nicht das Thema.

So, ich hab fertig.
dschinn
Boh.... hört doch mal auf sowas zu erzählen.

Wenn ich heute Abend zum Arzt gehe und einen Test machen lasse (den ich aus eigener Tasche bezahle).... dann hat bis zu dem Zeitpunkt noch nicht ein Mitarbeiter vom Gesundheitsamt Kenntnis von der Sache.

Wenn das Labor dann das Amt informiert und das Amt mich dann kontaktiert und in dem Moment die Quarantäne verfügt... (meinetwegen mündlich schon mal) ja, ab dem Moment gelten alle Sachen die man sich vorstellen kann... aber nicht eine Sekunde vorher.

Es gibt kein Gesetz und keine Verfügung wo das anders steht.

Erst muss das GA das anordnen, dann kann man auch Strafen.... nicht vorher.
rhabarber
Bitte, mach sofort mit bei der nächsten Anti-Corona-Maßnahmen-Demo! Selbstverständlich ohne Mundschutz. Und umarme und küsse möglichst viele Teilnehmer, insbesondere die von Querdenken!
furzkuchen
also bei mir kam die Quarantäne-Anordnung vom GA 22 Tage nach dem positiven Test und war damit eine reine Retrospektive.

Die Quarantäne-Verpflichtung nach Infektionsschutzgesetz ist die eine Sache (meines Wissens gibt es dazu da keine Strafbewehrung, das ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit). Das schützt aber nicht vor Strafverfahren wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Körperverletzung und zivilrechtlichen Ansprüchen, wenn mensch wissentlich positiv getestet andere Menschen in Gefahr bringt.
lutteur
Ja und dann wundert mann sich das die Pandemie nicht endet